Fahrzeug- und Zubehörteile sind mitversichert, soweit sie in der so genannten Fahrzeugteileliste aufgeführt sind. Fahrzeugteile sind in der Regel alle Teile, die zur serienmäßigen Ausrüstung des Fahrzeugs gehören und ohne die ein vollständiges Fahrzeug nicht vorhanden wäre. Als Sonderausstattung gelten nicht serienmäßig mitgelieferte Zubehörteile oder Fahrzeugzubehör, das nachträglich eingebaut wurde, wie Radio-, Musik-, Funk- oder Navigationsanlage.
Im Rahmen der Fahrzeugversicherung sind bestimmte Fahrzeug- und Zubehörteile bei einigen Versicherern bis 5.000 Euro Neuwert mitversichert. Dazu gehören zum Beispiel Alarmanlagen, Lautsprecher, Felgen usw. Nicht kaskoversicherbar sind beispielsweise Dinge wie Fotoausrüstungen, Mobiltelefone, Kassetten und CDs.