Umweltzonen und Feinstaubplaketten
Ursachen für die Einführung von Feinstaubplaketten: Laut der Weltgesundheitsorganisation WHO kommt
es jährlich zu über 300.000 Todesfällen weltweit, die auf eine zu hohe Feinstaubbelastung zurückzuführen sind.
In den Städten München, Dortmund, Cottbus, Bremen, Berlin und vielen anderen sind in den letzten Jahren
Überschreitungen der Feinstaubrichtlinien gemessen worden. Zur Eindämmung der Feinstaubbelastung hat man sich
aufgrund dessen zu der Einführung einer Umweltzone geeinigt.
Nicht nur der Feinstaub verantwortlich ist für gesundheitliche Schäden verantwortlich, sondern auch Belastungen
durch Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Benzol, Ozon usw. In alten Dieselfahrzeugen ohne
Rußpartikelfilter und Benzinfahrzeugen ohne geregelten Kat wurden diese Schadstoffquellen ausfindig gemacht.
Sie benötigen lediglich Ihren Fahrzeugschein.
Der Erwerb einer Feinstaubplakette ist generell keine Pflicht, nur wer plant, demnächst in oder durch eine der
bereits bestehenden Umweltzonen zu fahren, sollte sich eine Umweltplakette besorgen. Bei Zuwiderhandlungen droht ein
Bugeld von 40,00 € Bußgeld mit einem Punkt in Flensburg, auch wenn die Emissionswertedes Fahrzeuges zu einer
Durchfahrt der Umweltzone berechtigen würden.
Kategorien der Feinstaubplaketten
Es gibt vier Schadstoffgruppen, von denen drei Gruppen durch Plaketten gekennzeichnet sind, die gut sichtbar hinter
der Windschutzscheibe angebracht werden müssen.
Die verschiedenen Gruppen werden aufgrund der Anforderungen der verschiedenen emissionsschutzrechtlichen
EU-Richtlinien fest . Um fest zu stellen, ob Ihr Fahrzeug den Richtlinien entspricht, sehen Sie anhand des
Schadstoffschlüssels im Fahrzeugschein.
In alten Fahrzeugscheinen vor dem 1. Oktober 2005 sind es die letzten beiden Ziffern der „Schlüsselnummer zu 1'' in
der ersten Zeile. In den neuen Papieren steht die Zahl unter „Punkt 14.1''.
Schadstoffgruppe 1 - keine Plakette
alte Dieselfahrzeuge und Benziner ohne geregelten Katalysator
Emissionsschlüsselnummern:
Benziner: 0, 03-13, 15, 17, 88, 98
Diesel: 0-24, 34, 40, 77, 88, 98
Umweltplakette Rot
Schadstoffgruppe 2 - rote Plakette
Emissionsschlüsselnummern:
Benziner: (sind nicht vorgesehen)
Diesel: 25-29, 35, 41, 71
Umweltplakette Gelb
Schadstoffgruppe 3 - gelbe Plakette
Emissionsschlüsselnummern:
Benziner: (nicht vorgesehen)
Diesel: 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72
Diesel PM1 (Partikelminderungsstufe): 14, 16, 18, 21, 22, 25-29, 34, 35, 40, 41, 71, 77
Umweltplakette Grün
Schadstoffgruppe 4 - grüne Plakette
Benziner mit geregeltem Katalysator (G-Kat)
Emissionsschlüsselnummern:
Benziner: 01, 02, 14, 16, 18-70, 71-75, 77
Diesel: 32, 33, 38, 39, 43, 53-70, 73-75
Diesel mit Partikelfilter
PM1: 49-52
PM2: 30, 31, 36, 37, 42, 44-48, 67-70
PM3: 32, 33, 38, 39, 43, 53-66
Einführung der Umweltzone
Seit dem 01. Januar 2008:
-
Berlin in dem durch den S-Bahn-Ring gezeichneten Innenstadtbereich
-
Köln im Innenstadtgebiet linksrheinisch und die Stadtteile Deutz und Mülheim
-
Hannover im Bereich durch den Schnellstraßenring (West-, Süd- und Messeschnellweg) sowie im Norden durch die
Straße Sahlkamp.
Seit dem 12. Januar 2008:
- Dortmund mit einer Länge von etwa 300 Metern als kleinste derzeitige Umweltzone
Seit dem 01. März 2008:
-
Stuttgart im gesamten Stadtgebiet inklusive aller Stadtbezirke und inklusive Bundesstraßen. Die Autobahnen sind
davon ausgenommen.
-
Mannheim in dem Bereich der gesamten Kernstadt, also für alle Quadrate, den Jungbusch und die Neckarstadt,
ebenso wie die Ost- und Schwetzingerstadt
-
Tübingen in der gesamten Innenstadt und weite Teile der angrenzenden Stadtgebiete
-
Ludwigsburg im gesamten Stadtgebiet, die Stadtteile Neckarweihingen und Poppenweiler, die Neckartalstraße sowie
die Gewerbegebiete Ludwigsburg Nord („Tammer Feld“), Hintere Halden/Waldäcker und Osterholz sind von der
Umweltzone ausgenommen.
- Leonberg in der Kernstadt
- Schwäbisch Gmünd in der gesamten Kernstadt, gilt auch für die B29
- Reutlingen in der Alt- und Oststadt, und im Ringelbachgebiet
- Ilsfeld in der gesamten Kernstadt ohne Ortsteile
Seit dem 01. Juli 2008:
- Bochum in der gesamten Kernstadt
Seit dem 01. Oktober 2008:
-
Im Ruhrgebiet: Duisburg, Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Bottrop, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herten,
Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Bochum, Dortmund und Herne.
- Desweiteren: München und Frankfurt am Main
Ab dem 01. Januar 2009:
- Augsburg, Bremen, Heilbronn, Herrenberg, Karlsruhe, Ulm, Mühlacker, Pforzheim
Ab dem 15. Februar 2009:
Ab dem 01. Januar 2010:
- Dresden, Freiburg (Breisgau), Heidelberg
Ab dem 04. Januar 2010:
Ab dem 01. Januar 2011:
Mit Datum offen:
-
Braunschweig, Darmstadt, Dresden, Gera, Jena, Kassel, Magdeburg, Nürnberg, Regensburg, Großumweltzone-Ruhrgebiet
Es wird in Erwägung gezogen aus den einzelnen Umweltzonen der Städte Dortmund, Essen, Mühlheim/Ruhr, Oberhausen und
Duisburg, usw. eine Großumweltzone Ruhrgebiet unter Einbezug von 13 Städten einzurichten. In weiteren Städten droht
aufgrund Überschreitung der Feinstaubgrenzwerte an mehr als 35 Tagen im Jahr ebenfalls die Einführung einer
Umweltzone. Folgende Städte sind uns bekannt: Potsdam, Cottbus, Frankfurt a. d. Oder, Brandenburg a. d. Havel, Halle
an der Saale und Bernau.
Eine Feinstaubplakette können Sie direkt hier erwerben.
Schlagwörter: umweltplakette
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