Führerscheinklassen

Führerscheinklassen

EU-weite Vereinheitlichung

Bereits zm 01.01.1999 wurden die Führerscheinklassen EU-weit vereinheitlicht. Landesinterne Regelungen wurden durch EU-weit-geltende ersetzt. Im Rahmen dieser Vereinheitlichungen wurden auch die deutschen Führescheinklassen (Klasse 1 - Klasse 5) durch die Klassen A - T ersetzt und neu definiert.

 

3. Führerscheinrichtlinie (PDF)

Am 19.01.2007 trat die 3. Führerscheinrichtlinie der EU in Kraft. Diese führt wesentliche Neuerungen gegen den "Führerscheintourismus" ein und muss bis zm 19.01.2011 in den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.

 

EU-Führerschinklassen (Fahrerlaubnisklassen)
KlasseBeschreibungvorausgesetzte / enthaltene Klasse(n)Besonderheit(en)
Kleinkrafträder / Quads
S
(ab 16 Jahre)
Dreirädrige Krafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis jeweils 45 km/h und max. 50 m³ Hubraum bzw. 4kW Leistung. - / - Leermasse bis 350kg, ohne Akkus bei elektrischen betriebenen Fahrzeugen.
Krafträder / Motorräder
A beschränkt
(ab 18 Jahre)
Krafträder (Motorräder) mit einer Leistung bis 25kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,16kw/kg - / A1, M, Mofa Die Klasse A beschränkt, wird nach 2 Jahren selbstständig, ohne Antrag in die Klasse A unbeschränkt überführt.
A unbeschränkt
(ab 20 Jahre)
Krafträder (Motorräder) mit mehr als 50m³ Hubraum, auch mit Beiwagen A beschränkt / A1, M, Mofa Die Klasse A unbeschränkt wird entweder nach 2 Jahren Fahrpraxis der Klasse A beschränkt erteilt, oder nach Vollendung des 25. Lebensjahres.
Kraftfahrzeuge (KFZ) / Autos
B
(ab 17 Jahre in Bgleitung)
Mehrspurige Kraftfahrzeuge (Autos) bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5t und max. 9 Sitzplätzen inkl. Fahrer. Auch als Zug mit Anhänger bis 0,75t. - / M, Mofa, L, S Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugees nicht übersteigen.
Lastkraftfahrzeuge (LKW) / Transporter
C
(ab 18 Jahre)
Mehrspurige Kraftfahrzeuge (LKW) über 7,5t Gesamtmasse und max. 9 Sitzplätzen inkl. Fahrer. Auch als Zug mit Anhänger bis 0,75t. B / C1 Keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5t unter 21 Jahren.
Omnibusse
D
(ab 21 Jahre)
Omnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen zzgl. Fahrer. Auch als Zug mit Anhänger bis 0,75t. B / D1
Land- / Forstwirtschaftliche Zugmaschinen
L
(ab 16 Jahre)
Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 25 km/h. - / -
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