Bereits zm 01.01.1999 wurden die Führerscheinklassen EU-weit vereinheitlicht. Landesinterne Regelungen wurden durch EU-weit-geltende ersetzt. Im Rahmen dieser Vereinheitlichungen wurden auch die deutschen Führescheinklassen (Klasse 1 - Klasse 5) durch die Klassen A - T ersetzt und neu definiert.
Am 19.01.2007 trat die 3. Führerscheinrichtlinie der EU in Kraft. Diese führt wesentliche Neuerungen gegen den "Führerscheintourismus" ein und muss bis zm 19.01.2011 in den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.
Klasse | Beschreibung | vorausgesetzte / enthaltene Klasse(n) | Besonderheit(en) | ||
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Kleinkrafträder / Quads | |||||
S (ab 16 Jahre) |
Dreirädrige Krafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis jeweils 45 km/h und max. 50 m³ Hubraum bzw. 4kW Leistung. | - / - | Leermasse bis 350kg, ohne Akkus bei elektrischen betriebenen Fahrzeugen. | ||
Krafträder / Motorräder | |||||
A beschränkt (ab 18 Jahre) |
Krafträder (Motorräder) mit einer Leistung bis 25kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,16kw/kg | - / A1, M, Mofa | Die Klasse A beschränkt, wird nach 2 Jahren selbstständig, ohne Antrag in die Klasse A unbeschränkt überführt. | ||
A unbeschränkt (ab 20 Jahre) |
Krafträder (Motorräder) mit mehr als 50m³ Hubraum, auch mit Beiwagen | A beschränkt / A1, M, Mofa | Die Klasse A unbeschränkt wird entweder nach 2 Jahren Fahrpraxis der Klasse A beschränkt erteilt, oder nach Vollendung des 25. Lebensjahres. | ||
Kraftfahrzeuge (KFZ) / Autos | |||||
B (ab 17 Jahre in Bgleitung) |
Mehrspurige Kraftfahrzeuge (Autos) bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5t und max. 9 Sitzplätzen inkl. Fahrer. Auch als Zug mit Anhänger bis 0,75t. | - / M, Mofa, L, S | Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugees nicht übersteigen. | ||
Lastkraftfahrzeuge (LKW) / Transporter | |||||
C (ab 18 Jahre) |
Mehrspurige Kraftfahrzeuge (LKW) über 7,5t Gesamtmasse und max. 9 Sitzplätzen inkl. Fahrer. Auch als Zug mit Anhänger bis 0,75t. | B / C1 | Keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5t unter 21 Jahren. | ||
Omnibusse | |||||
D (ab 21 Jahre) |
Omnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen zzgl. Fahrer. Auch als Zug mit Anhänger bis 0,75t. | B / D1 | |||
Land- / Forstwirtschaftliche Zugmaschinen | |||||
L (ab 16 Jahre) |
Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 25 km/h. | - / - |