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Verlorenes KFZ-Kennzeichen darf kurzzeitig mit Pappschild notdürftig ersetzt werden

Upps – das Nummernschild ist weg. Und was jetzt? Wer ohne fährt, riskiert ein Bußgeld. Allerdings gibt es einen Ermessensspielraum seitens Polizei und Richtern. Was also tun, wenn das Nummernschild plötzlich fehlt? Ganze ohne sollte nicht einfach weiter gefahren werden.

Wer feststellt, dass der eigene Wagen das Kennzeichen verloren hat, ist meist verunsichert: Darf ich nun weiterfahren oder was ist zu tun? Frank Häcker, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim DAV (Deutscher Anwaltverein) erklärt, dass auf keinen Fall ohne Kennzeichnen weitergefahren werden sollte, da das ein Bußgeld von 60 Euro nach sich ziehen könne. Allerdings hätten sowohl Polizei als auch Richter einen gewissen Ermessensspielraum.Ein Behelfskennzeichen etwa aus Pappe und Zeugen, die den Verlust bestätigen, können dabei sehr hilfreich sein", so Häcker. Andernfalls könne der Verdacht entstehen, bewusst ohne Kennzeichen unterwegs und somit nicht erkennbar zu sein. Außerdem sollte sich niemand auf diesen Ermessensspielraum verlassen.

Es wird empfohlen, im ersten Schritt den Verlust des Kennzeichens den Behörden zu melden; unabhängig davon, ob nur eines oder beide fehlen. Handelt es sich um Diebstahl der Kennzeichen, wird von der Polizei eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt. Hiermit können bei der Zulassungsbehörde neue Schilder beantragt werden. Wurden die Schilder hingegen verloren, kann der Betroffene direkt zur Zulassungsbehörde gehen. Allerdings nur, wenn er eine eidesstattliche Erklärung zum Hergang abgeben beziehungsweise vorlegen kann.

Wer sich nicht sicher ist, wie das Kennzeichen abhandengekommen ist, sollte auf jeden Fall zur Polizei gehen und den Verlust anzeigen, so der Rat Häckers.

Auch im Ausland ist unverzüglich die Polizei zu informieren, wenn ein Kennzeichen verloren gegangen oder gestohlen worden ist. Sind beide Kennzeichen weg, darf im Ausland nicht mehr weitergefahren werden. Im Notfall muss das Fahrzeug mit dem Hänger oder Autozug nach Deutschland überführt werden. Danach muss auch die örtliche Polizei über den Vorfall informiert werden. Übrigens: Nachgemalte Kennzeichen sind nur eine Notlösung, die nicht jeder ausländische Polizeibeamte akzeptiert, auch wenn eine Bescheinigung seiner Kollegen den Verlust oder Diebstahl bestätigt.

Ein schmerzhafter Verlust bleibt allerdings vor allem dann, wenn es sich bei dem verlorenen Kennzeichen um ein Wunschkennzeichen handelt. Sowohl bei Diebstahl als auch Verlust, so Häcker weiter, sei das alte Kennzeichen passé. Das alte Kennzeichen wird für zehn Jahre gesperrt, um Missbrauch zu verhindern. Für das neue Kennzeichen werden dann nicht nur neue Schilder fällig, Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein werden ebenfalls neu ausgestellt. Das ist – abhängig von der Zulassungsstelle mit Kosten von bis zu 100 Euro verbunden.

Und nicht vergessen, auch die Versicherung über den Diebstahl oder Verlust zu informieren. Geschieht mit einem gestohlenen Fahrzeug ein Unfall, könnte der entstandene Schaden möglicherweise erst einmal über die Versicherung des Halters laufen.

 

Quellen: www.waz-online.de/www.auto-motor-sport.de

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