Das Überfahren einer roten Ampel bedeutet nicht nur Gefahr für Leib und Leben der eigenen Person und die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Auch drastische Strafen wie Bußgeld, Fahrverbot und Freiheitsstrafen kann dieser Straftatbestand nach sich ziehen. Doch es gibt auch Ausnahmen.
Jedes Kind weiß es: Bei Rot bleib stehen, bei Grün darfst du gehen! Bei einer roten Ampel sollten auch Autofahrer unbedingt anhalten! Tun sie das nicht, drohen harte Strafen (Auflistung siehe unten). Doch keine Regel ohne Ausnahme; das gilt auch für das Weiterfahren trotz roter Ampel.
In nachfolgenden drei Situationen auch bei Rot weitergefahren werden:
In allen anderen Situation müssen Autofahrer beim Überfahren einer roten Ampel mit Konsequenzen rechnen. Nähere Infos hierzu sind auf www.bussgeldkatalog.org aufgelistet.
Es gibt noch eine Situation, die an Ampeln oftmals zu Verunsicherung führen kann: die tief stehende Sonne, aufgrund derer die Ampelphase nicht eindeutig zu erkennen ist. Was nun? Hupende Autofahrer sollten nicht zum Losfahren animieren, wenn man sich nicht sicher ist. Besser ist, sich für eine Entscheidung Ruhe und Zeit zunehmen. Falls die Ampel dann doch rot war, handelt es sich zwar um einen Rotlichtverstoß, allerdings wird in diesem Fall meist kein Fahrverbot ausgesprochen. Wichtig ist in einer solchen Situation, sich Tag und Uhrzeit zu notieren (oder zu merken).
Quellen:
www.t-online.de
bussgeldkatalog.org