Im Frühjahr haben HUK und Allianz, die beiden Marktführer der Branche, angekündigt, Beiträge an ihre Versicherten zurückzuerstatten, wenn aufgrund der Corona-Krise weniger gefahren wird. Viele weitere Versicherungen haben sich angeschlossen, doch es gibt auch Versicherer, die keine Rückerstattung gewähren.
Alles hat zwei Seiten, so auch die Corona-Krise: Aufgrund der Ausgangsbeschränkungen und weniger Verkehr sind die Schadenfälle bei den Kfz-Versicherungen deutlich zurückgegangen. Deshalb hat HUK-Vorstandssprecher Klaus-Jürgen Heitmann im April 2020 angekündigt, auch die Versicherten an dieser Entlastung teilhaben zu lassen. Der Chef der Sachversicherung bei der Allianz Deutschland, Frank Sommerfeld, äußerte sich analog. Das bedeutet für die Versicherten, dass sie am Ende des Versicherungsjahres 2020 Geld zurückbekommen, wenn sie das Autofahren aufgrund von Corona stark eingeschränkt haben.
Doch was ist aus dieser Ankündigung geworden? Welche Versicherungsgesellschaft erstattet Beiträge zur Kfz-Versicherung zurück und welche Unterschiede gibt es? Eine Umfrage des Portals „Finanztipp“ hat ergeben, dass nicht alle Anbieter Beitrage rückwirkend ab März erstatten. Auf der Webseite des Portals sind die Ergebnisse hinsichtlich des Umgangs mit Beitragsrückerstattungen veröffentlicht worden, die sich aus den Anfragen an 30 Kfz-Versicherer ergeben haben.
Nachfolgend aufgeführte Kfz-Versicherer erstatten gemäß Auswertung von Finanztipp (Stand: 23.10.2020) Beiträge zur Kfz-Versicherung zurück:
Diese Kfz-Versicherer schließen sich der Rückerstattung nicht an:
Condor, Freeyou Car und RheinLand haben auf die Finanztipp-Anfrage nicht geantwortet.
Quelle: www.versicherungsbote.de