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Online-Zulassung Bielefeld (eVB)

Online-Zulassung

Eine echte Alternative zur Doppelkarte. Vollkommen elektronisch tauschen das Kraftfahrtbundesamt, die Versicherungsgesellschaften und die örtlichen Zulassungsbehörden anhand von einer eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) die notwendigen Daten für das An- und Ummelden von Kraftfahrzeugen aus. Seit dem 01. März 2008 erleichtert es in einer Testphase verschiedenen Straßenverkehrsämtern die notwendige Dateneingabe.

Was ist eine VB-PIN?

Sie erhalten den Versicherungsschutz über ein Versicherungsbüro oder über eins der vielen Online Portale der Versicherungen. Man erhält dort nach Angabe seiner Daten einen Code (VB-PIN), der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (z.B. W76G9O1). Dieser wird dem Straßenverkehrsamt vorgelegt und schon kann die Zulassung Ihres Kraftfahrzeuges beginnen. Die altbekannte Versicherungsdoppelkarte wird somit überflüssig und vereinfacht den Prozess der An- oder Ummeldung erheblich. Der Bearbeitungsprozess am Schalter wird beschleunigt, da die Versicherungsdaten nicht mehr per Hand in das System eingegeben werden müssen. Ihre Daten werden direkt vom Kraftfahrtbundesamt abgerufen.

Für welche Fahrzeuge wird eine eVB–Nummer vergeben?

  • Für das Erstfahrzeug,
  • Zweit- oder weiteres Fahrzeug (egal, ob Gebraucht- oder Neufahrzeug)
  • Krad
  • Wohnwagen oder Wohnmobil
  • Lieferwagen
  • Anhänger
  • Gabelstapler über 20km/h
  • um bei Wohnungswechsel das KFZ umzumelden
  • um nach Stilllegung das Kraftfahrzeug wieder zuzulassen

Welche Daten müssen bereit gehalten werden, um eine eVB zu erhalten?

  • Angaben von Namen und Anschrift
  • Fahrzeugart (z.B. Pkw)
  • Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen, Saisonkennzeichen)
  • eventuell abweichender Halter (alle Angaben zu ihm)

Nachträgliche Berichtigungen der eVB sind nicht mehr möglich. Bei versehentlich falschen Angaben oder sich im Nachhinein ergebenden Änderungen muss eine neue eVB ausgefertigt werden.

Gültigkeit einer eVB

Die eVB verliert ihre Gültigkeit, wenn der Kfz-Halter nicht innerhalb einer Frist sein Fahrzeug an- oder ummeldet. Diese Frist ist bei schwarzen Kennzeichen nach sechs Monaten und bei Kurzzeitkennzeichen nach drei Monaten abgelaufen. Nach dieser Frist muss eine neue eVB angefordert werden.

Versicherungsschutz auf dem Weg zur Anmeldebehörde

Die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte auch mit der eVB-Pin-Nummer gewährt.

Örtliche Kfz-Zulassungsstellen

Zulassungsstelle Bielefeld
Führerscheinstelle Ravensberger Park 5 33607 Bielefeld
Zulassungsstelle Bielefeld

Zulassungsstelle Bielefeld
KFZ-Zulassungsstelle Paulusstraße 8 33602 Bielefeld
Zulassungsstelle Bielefeld