Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, ist es möglich, ein Fahrzeug als Zweitwagen zu versichern. Versicherungen handhaben die Einstufung von Zweitwagen unterschiedlich. Generell gilt:
Folgende Voraussetzungen müssen zusätzlich erfüllt sein:
Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zwischen
nennt man Rabattübertragung.
SF-Klassen können nur bei Tod des bisherigen Versicherungsnehmers oder wenn der Versicherungsvertrag, aus dem dieser Rabatt übernommen wird, nicht länger als zwölf Monate aufgehoben wurde, übertragen werden.
Bei Übertragung einer SF-Klasse kann die Versicherung nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie der neue Versicherungsnehmer seit dem Erwerb seiner Fahrerlaubnis selbst hätte erlangen können. Schäden, die in der Vertragszeit der abgebenden Person entstanden sind, werden berücksichtigt.
Der Rabatt kann nur vollständig übertragen werden und steht danach der rabattabgebenden Person nicht mehr zur Verfügung.