Am 30.11. ist, wie in jedem Jahr, Stichtag zur Kündigung von KFZ-Versicherungen.
Aber warum sollte man ab und an seine Versicherung vergleichen und gegebenen Falls auch Wechseln?
Hier lesen Sie 5 mögliche Gründe:
Also, machen Sie sich schlau und
Viele Menschen schrecken vor den Formalitäten zurück, wenn man ihnen einen Versicherungswechsel vorschlägt. Häufig entstehen dann Unsicherheiten, z. B. zur Kündigungsfrist, Kündigungsschreiben und zu den gesammelten Prozenten.
Allgemein muss man wissen, dass bei der KFZ-Versicherung eine Kündigung nur zum Stichtag möglich ist. Das ist in jedem Jahr der 30.11. In Ausnahmen gibt es Sonderkündigungsfristen, bei denen man innerhalb eines Monats kündigen kann.
Das Kündigungsschreiben sollte verfasst und mit Angabe von Policennummer, Versicherungsnehmer und Angaben zum versicherten Fahrzeug (Typ, amtliches Kennzeichnen) versehen werden. Um sicher zu stellen, sollte die Kündigung per Einschreiben an das Versicherungsunternehmen geschickt werden. Manche Anbieter sind schon mit einem Fax oder einer Mail zufrieden, dennoch geht man sicher, wenn man das Kündigungsschreiben ganz "altmodisch" per Post verschickt. Das kostet zwar im Falle eines Einschreibens noch etwas mehr, sichert den Versicherungsnehmer allerdings enorm ab.
Oft Fragen Bürgerinnen und Bürger, was mit ihren Versicherungsprozenten passiert. Grundsätzlich werden Prozente von der neuen Versicherung in die neue Versicherung übernommen. Denn diese schadensfreie Jahre werden durch ein Versicherungswechsel ja nicht unterbrochen. Somit bleibt die Schadensfreiheitsklasse erhalten.
Wenn Sie sich doch nicht sicher sind, schauen Sie am Besten in Ihren Vertrag, oder fragen Sie beim Kundenservice der Versicherung nach.