Bei der Saisonzulassung können Sie selbst den Zeitraum bestimmen, für den Ihr Fahrzeug im Kalenderjahr zugelassen sein soll.
Das Fahrzeug darf nach Ablauf des Zeitraumes nicht mehr im Straßenverkehr benutzt werden, muss jedoch nicht extra abgemeldet werden.
Am Anfang der Saison können Sie das Fahrzeug ohne erneute Zulassung wieder im Straßenverkehr einsetzen. Die Kfz-Versicherung sowie die Kfz-Steuer werden ebenfalls nur für den beantragten Zeitraum berechnet.
Es werden folgende Dokumente benötigt:
Siehe KFZ-Zulassung von Neuwagen / Gebrauchtwagen