Soll ein neues Kraftfahrzeug aus einem Land, das nicht zur Europäischen Union gehört, eingeführt und zugelassen werden, müssen folgende Dokumente vorliegen:
Eventuell die Herstellerpapiere
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) (Gültigkeit max. 1 Monat; die Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA stellt fest, ob für das Fahrzeug bereits ein deutscher Fahrzeugbrief erstellt wurde. Vordrucke zur Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Auskunft aus dem zentralen Fahrzeugregister) und weitere Informationen unter www.kba.de)
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
Vollabnahme durch den TÜV (§ 21 StVZO)
Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung
Nachweis der Verfügungsberechtigung
Kaufvertrag / Originalrechnung
Ausgefüllte Versicherungsbestätigung
Personalausweis oder Pass des zukünftigen Halters
Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
Bei Firmenfahrzeugen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes, Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern bzw. des Vormundes