Importieren von Nicht-EU-Neuwagen

­­­­­­Artikel ­a­ls P­DF-Checklist­e zum Ausd­rucken:

­Soll ein neues Kraftfahrzeug aus einem Land, das nicht zur Europäischen Union gehört, eingeführt und zugelassen werden, müssen folgende Dokumente vorliegen:

 


 

  • Eventuell die Herstellerpapiere
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) (Gültigkeit max. 1 Monat; die Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA stellt fest, ob für das Fahrzeug bereits ein deutscher Fahrzeugbrief erstellt wurde. Vordrucke zur Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Auskunft aus dem zentralen Fahrzeugregister) und weitere Informationen unter www.kba.de)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
  • Vollabnahme durch den TÜV (§ 21 StVZO)
  • Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung
  • Kaufvertrag / Originalrechnung
  • Ausgefüllte Versicherungsbestätigung
  • Personalausweis oder Pass des zukünftigen Halters
  • Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
  • Bei Firmenfahrzeugen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormun­des, Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern bzw. des Vormundes
Ihr Name (oder Pseudonym)