Importieren von EU-Neuwagen

­­­­­­Artikel ­a­ls P­DF-Checkliste zum Ausd­rucken:

Soll ein neues Kraftfahrzeug aus einem Land der Europäischen Union eingeführt und zugelassen werden, müssen folgende Dokumente vorliegen:

 



  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Kaufvertrag / Originalrechnung
  • Ausgefüllte Versicherungsbestätigung
  • Personalausweis oder Reisepass des zukünftigen Halters
  • Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meld­ebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
  • Bei Firmenfahrzeugen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormun­des, Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern bzw. des Vormundes

Wenn das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate ist oder nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt hat, muss bei der Zulassung eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abgegeben werden, die von der Zulassungsstelle zur Festsetzung der Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt weiter­gegeben wird. Nach § 18 Absatz 5a Satz 4 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Nummer 7 Umsatzsteuergesetz sind Sie verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach dem Erwerb gegen­über dem zuständigen Finanzamt die „Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzel­be­steuerung“ (Vordruck USt 1 B) abzugeben und die Steuer zu entrichten.

 

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Kai-Werner Stomann
Eine erstklassige Webadresse! Prima.

Guten Tag! Ich habe mir in Belgien ein Fahrzeuggekauft, ein Re-Import. Vorher habe ich über ihre Seite eine ganze Menge guter Informationen geholt. Weiter so, sehr guter Service. Gruß K.-W. Stormann