Fahrzeugverkauf

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Bei verkauften, verschenkten oder stillgelegten Fahrzeugen muss unverzüglich die Zulassungsstelle, die dem Fahrzeug (zuletzt) ein amtliches Kennzeichen erteilt hat, informiert werden.
Senden Sie dazu der Zulassungsstelle den Kaufvertrag oder die Schenkungsurkunde in Kopie zu. Achten Sie auf den notwendigen Vermerk, dass Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) an den neuen Besitzer übergeben wurden. Geben Sie den vollständigen Namen und Anschrift des Erwerbers an und lassen Sie sich die Übergabe der Dokumente vom neuen Besitzer bestätigen.

Auch der Bericht der letzten Hauptuntersuchung (HU) sowie die Prü­fbescheinigung über die Abgasuntersuchung (AU) müssen an den neuen Besitzer übergeben werden.

Die steuerliche Abmeldung wird von der Zulassungsstelle nach Eingang des vollständigen Kaufvertrages veranlasst. Der neue Erwerber wird dann steuerpflichtig. Der bisherige Halter kann mit dem Kaufvertrag das Fahrzeug bei seiner Versicherung selbst abmelden.

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Ich verstehe den Artikel so: Ich kann mein angemeldetes und versichertes Auto verkaufen und mit allen Papieren im Original übergeben. Nach der Verkaufsanzeige und Meldung an die Versicherung ist der neue Besitzer verpflichtet die Anmeldung und Versicherung selbständig abzuschliessen. Ich bin in jedem Fall aus dem Obligo

Er Besitzer Du Eigentümer -kapito?
So lange der neue Käufer die Umschreibung nicht vornehmen lässt bin ich der Eigentümer mit allem Pflichte!!!

Du nicht in jedem Fall aus dem OBLIGO (was das auch sein mag)... Mit einem Kaufvertrag kann man sich nicht sichern auch nicht versichern. Der Käufer unterschreibt und verpflichtet sich innerhalb drei (3) Tage das Fahrzeug auf seinem Name umzumelden. PRIMA - Dann fährt der Käufer in der Ukraine und weiter nach Russland - das ist mit meinem Fahrzeug - nach dem VERKAUF - passiert. Ich musste für weiter 9 Monate Kfz-Steuer und HP-Versicherung, weil das Finanzamt und die Versicherung mit RECHT geschrieben haben, dass so lange der Käufer das Fahrzeug nicht umgemeldet hat, ICH der Eigentümer und Kfz-Halter bin und nur ICH der Zahlmeister bin (alles andere ist Zivilsache zischen mir und den Käufer). Der Russe ist nur Besitzer und so lange er das Fahrzeug nicht auf seinem Namen umschreiben lässt bleibe ich der Eigentümer. Wenn der Käufer unterschrieben hat dass er innerhalb drei Tage das Fahrzeug auf seinem Namen umschreiben lässt und er das nicht tut kann ich gegen ihn Privatklage erheben oder nach Russland fahren und mein Fahrzeug holen. Vater Staat und die Versicherung sind nicht verpflichtet das für mich zu tun. Sie kennen auch den Käufer nicht und sie haben mit dem Käufer kein Vertrag abgeschlossen. Unterschied zwischen Besitz und Eigentum? Wikipedia oder Herrn Rechtsanwalt fragen. Fazit: Auto nur abgemeldet verkaufen. Ab Abmeldung erlischt die Steuer- und Versicherungspflicht! Der Käufer kann mit einem Kurzzeitkennzeichen das Fahrzeug abholen und er kann danach mit dem Fahrzeug tun und lassen was er will. Will er fahren, muss er das Fahrzeug auf seinem Namen zulassen oder er bringt das Fahrzeug in seine Garage oder auf einem LKW nach Russland. Nun ist er der EIGENTÜMER!!!