Klasse | Eingeschlossene Klassen | Mindestalter |
Klasse B | L, M, S | 18 Jahre, Begleitetes Fahren in manchen Bundesländern ab 17 Jahre) |
Klasse BE | - | 18 Jahre, Begleitetes Fahren in manchen Bundesländern ab 17 Jahre, Vorbesitz Klasse B nötig) |
Klasse A beschränkt | A1, M | 18 Jahre |
Klasse A direkt | A beschränkt, A1, M | 25 Jahre |
Klasse A1 | M | 16 Jahre |
Klasse M | - | 16 Jahre |
Klasse S | - | 16 Jahre |
Klasse Mofa | - | 15 Jahre, 16 Jahre bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren |
Klasse C1 | - | 18 Jahre, 21 Jahre im gewerblichen Güterverkehr (Vorbesitz Klasse B nötig) |
Klasse C1E | BE bei Besitz von D1: D1E | 18 Jahre, 21 Jahre im gewerblichen Güterverkehr (Vorbesitz Klasse B nötig) |
Klasse C | C1 | 18 Jahre, 21 Jahre im gewerblichen Güterverkehr (Vorbesitz Klasse B nötig) |
Klasse CE | C1E, BE, T bei Besitz von D1: D1E bei Besitz von D: DE | 18 Jahre, 21 Jahre im gewerblichen Güterverkehr (Vorbesitz Klasse C nötig) |
Klasse D1 | - | 21 Jahre (Vorbesitz Klasse B nötig) |
Klasse D1E | BE bei Besitz von C1: C1E | 21 Jahre (Vorbesitz Klasse D1 nötig) |
Klasse D | D1 | 21 Jahre (Vorbesitz Klasse B nötig) |
Klasse DE | D1E, BE bei Besitz von C1: C1E | 21 Jahre (Vorbesitz Klasse D nötig) |
Klasse L | - | 16 Jahre |
Klasse T | L, M, S | 16 Jahre |
Die Preise sind von Fahrschule zu Fahrschule verschieden, informieren Sie sich am besten vor Ort über die Preise. Beispielhaft können sich die Kosten wie folgt zusammensetzen:
Sehtest und Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen | 25,00 Euro |
Fahrschule Grundgebühr |
50 bis 300,00 Euro |
Gebühren Straßenverkehrsamt | 40,00 Euro |
Lehrmaterial |
50,00 Euro |
20 Fahrstunden zu 30,00 Euro |
600,00 Euro |
12 Sonderfahrten zu 40,00 Euro |
480,00 Euro |
Fahrschule "Vorstellung zur Prüfung" Theorie |
bis 75,00 Euro |
TÜV-, DEKRA-Gebühr für die Theorieprüfung |
10,00 Euro |
Fahrschule "Vorstellung zur Prüfung" Praxis |
bis 150,00 Euro |
TÜV-, DEKRA-Gebühr für die Praxisprüfung |
79,00 Euro |
Gesamt |
1809 Euro |
Gleichzeitig mit der Antragstellung kann auch mit der theoretischen und praktischen Ausbildung in der Fahrschule begonnen werden. Die Theorieprüfung kann bereits drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden. Die Aushändigung des Führerscheines erfolgt jedoch erst am jeweiligen Geburtstag.
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wie ist es wenn auf dem Führerschein eine Brille eingetragen wurde und jetzt Kontaktlinsen trägt? Muss sich was an dem Führerschein ändern?
muss ich nochmals gebühren zahlen wenn ich mein lichtbild und so weiter abgebe ?
Gibt es einen Ratgeber für den Führerschein mit Behinderung oder wohin kann ich mich wenden um Infos einzuholen.