Ersatz des Fahrzeugscheins

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Bei Verlust / Diebstahl des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) sind folgende Dokumente für den Ersatz notwendig:

 

 


 

  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
  • Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormun­des, Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern bzw. des Vormundes
  • Bericht über letzte Hauptuntersuchung (TÜV, Dekra, GTÜ etc.)
  • Prüfbescheinigung über letzte Abgasuntersuchung
  • Bei Diebstahl: Bestätigung über Diebstahlanzeige bei der Polizei
  • Verlusterklärung des Fahrzeugscheins bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I (Ein Formblatt zur Verlusterklärung erhalten Sie in der Zulassungsstelle.)

 

Schlagwörter: fahrzeugschein
Fragen / Kommentare / Meinungen

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olli
fahrzeugschein probleme...

hallo ich habe meinen fahrzeugschein und fahrzeugbrief verloren.die asu untersuchung habe ich auch nicht. dafür brauch ich diese scheine ja.außerdem fehlt das schreiben vom tüf. ich habe aber die plakette aber wie gesagt keinen zettel. was muss ich da jetzt tun um die zulassungsbescheinigung teil 1 wiederzubekommen???

Jörg
wie komme ich an den fahrzeugbrief,wenn...

...das fahrzeug finanziert wird???

timo
Fahrzeugschein

Hallo. Könnte mir mal jemand sagen was ein neuer fahrzeugschein kostet. Ist ziemlich wichtig. Bedanke mich inm voraus.!!! Anmerkung der Redaktion: Die Kosten hängen davon ab, ob Sie den Schein noch haben (unleserlich) oder der Schein verloren ist. Alle Kosten finden Sie auch hier: http://www.strassenverkehrsamt.de/Artikel/60-Kosten-Geb%C3%BChren-%C3%9Cbersicht/