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Bei Verlust/Diebstahl des Fahrzeugbriefes wird die jetzt gültige Zulassungsbescheinigung I und II ausgestellt. Dazu werden folgende Dokumente benötigt:
Bevor die Zulassungsstelle den Ersatzbrief aushändigen darf, wird der verlorene Brief aufgeboten (der verlorene Brief wird an das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg gemeldet und von dort im Verkehrsblatt veröffentlicht). Auf diese Weise können alle, die eventuell Briefe besitzen (z.B. Banken, Leasinggesellschaften, Händler etc.) aufgrund der Veröffentlichung im Verkehrsblatt innerhalb von 14 Tagen Einwände gegen die Aushändigung des Ersatzbriefes erheben, wenn sie selbst im Besitz des Fahrzeugbriefes sind.
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Habe einen PKW Anhänger ohne Papiere erworben. Den Kaufvertrag habe ich. Nun möchte ich gern Den PKW Anhänger wieder zulassen. Wie muß ich vorgehen und was muß ich bei der Zulassungstelle alles vorlegen.
ich habe das problem das ich beide papiere nicht besitze da das fahrzeug was ich gekauft habe nun über 38 jahre alt ist.es ist nicht gestohlen,/Nachweiss Kaufvertrag/ wie muss ich nun vorgehen? MfG A.Asmus
ich habe das problem das ich beide papiere nicht besitze da das fahrzeug was ich gekauft habe nun über 51 jahre alt ist.es ist nicht gestohlen und ich benötige den brief um es mit in die schweiz zu importieren.wie muss ich nun vorgehen
ich wollte mal fragen wie lange es dauert bis der neue fahrzeugbrief da ist.weil ich bin umgezogen und ich finden in nicht mehr.