Artikel als PDF-Checkliste zum Ausdrucken: |
Bei Verlust / Diebstahl des Führerscheins für ein Zweirad oder einen motorisierten Krankenfahrstuhl kann die neue Betriebserlaubnis entweder vom Hersteller des Fahrzeuges oder vom technischen Überwachungs-Verein (TÜV) ausgestellt werden. Dazu sind folgende Dokumente notwendig:
Ihnen wird nach Vorlage der gewünschten Unterlagen ein schriftlicher Auftrag zur Ausstellung einer neuen Betriebserlaubnis für den TÜV oder den Hersteller des Fahrzeugs ausgehändigt. In jedem Fall muss der TÜV eine Bescheinigung über die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges ausstellen. Der Zulassungsstelle muss abschließend die neue Betriebserlaubnis für die Eintragung in den entsprechenden Unterlagen vorgelegt werden.