Änderung der Anschrift

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­Nach § 27 Absatz 1 a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO gilt:
Änderungen von Angaben zum Fahrzeughalter müssen der Zulassungsbehörde unverzüglich gemeldet werden, damit die Angaben im Fahrzeugbrief und -schein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.

Bei Änderungen der Anschrift / Firmenanschrift müssen diese also in den Kfz-Dokumenten (Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung I) per Aufkleber aufgenommen werden. Für die Änderung werden folgende Dokumente benötigt:


 

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.) durch den Fahrzeugschein oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung
  • Prüfbescheinigung über letzte Abgasuntersuchung
  • Bei Firmenfahrzeugen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten

Bei einem Standortwechsel des Fahrzeugs (Umzug in einen anderen Zulassungskreis) handelt es sich um eine Umschreibung. Die Informationen dazu erhalten Sie unter „Umschreibung“.

Bei finanzierten Briefen können Anschriftenänderungen ausschließlich in den Zulassungs­stellen vorgenommen werden.

Fragen / Kommentare / Meinungen

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Carsten
Änderung der Anschrift

Das Einwohneramt schreibt: "Wenn Sie innerhalb von Paderborn umziehen, so kann die neue Anschrift bei der Ummeldung in Ihrem Kfz-Schein eingetragen werden. Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von 10,70 EUR erhoben." Würde diese Maßnahme dem STVA reichen? Was kostete die Anschriftsänderung bei der Zulassungsstelle?

Jauke van Roekel
Feld \'Umschreibung\' fehlt

Der Artikel besagt dass bei einem Standortwechsel ausserhalb des Kreises die Informationen unter 'Umschreibunug' zu finden sind. Leider ist dieser Artikel nicht zu finden. Weiter wäre es praktisch hier einen Link vor zu finden, welcher direkt auf dem Artikel umleitet.

geheim
Anshriftsänderung

Bei einer Anschriftsänderung von finanzierten Fahrzeugen wird nur die Adresse in der ZBI (Schein) geändert. Die Adresse in der ZBII (Brief) bleibt immer die alte. Muss nicht geändert werden. Siehe Kommentar neben der Adresse.