Wunschkennzeichen

Wunschkennzeichen in Wolfach reservieren

Verfügbarkeit prüfen und Kennzeichen reservieren

WOL:
Nicht ihr Kennzeichenbezirk?

Ihr Wunschkennzeichen in Wolfach

Folgende Kombinationen sind möglich:
  • 1 Buchstabe mit 2 bis 4 Ziffern
  • 2 Buchstaben mit 2 oder 3 Ziffern
Diese Kombinationen sind nicht erlaubt:
  • Kombinationen HH, HJ, KZ, NS, SA, SD, SS
  • Umlaute (Ä, Ö, Ü) und ß

Bitte beachten Sie die folgenden Punkte, bevor Sie Ihr Autokennzeichen / Motorradkennzeichen reservieren:

Durch die Online Reservierung und Bestellung sparen Sie sich und der Zulassungsstelle Wolfach viel Zeit
Sie erhalten bei der Online Bestellung von PKW-Kennzeichen zwei werbefreie Kennzeichen-Unterleger kostenfrei dazu
Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre eVB-Nummer beantragt haben, um diese bei der Behörde vorweisen zu können
Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin, um Ihr KFZ zu Ihrem Wunschtermin zuzulassen
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Ihr Straßenverkehrsamt in Ortenaukreis

Wunschkennzeichen im Straßenverkehr von Ortenaukreis sind zurzeit sehr begehrt. Der Grund liegt darin, dass sich in ihnen kleinere Botschaften oder auch private Bedeutungen verstecken lassen. Doch wie gelangen Sie an Ihr persönliches Wunschnummernschild? Bei vielen KFZ-Zulassungsstellen ist es schwierig an die nötigen Informationen heranzukommen und Sie müssen hoffen, dass sie von der zuständigen Zulassungsstelle ein passendes Kennzeichen zugewiesen bekommen. Aus diesem Grund hat STVA.de für Sie einen Online-Service für die Reservierung von Wunschkennzeichen in Ortenaukreis eingerichtet. Hier haben Sie die Möglichkeit verschiedene Kombinationen Ihres gewünschten Nummernschildes einzugeben. Wir reservieren für Sie dann Ihr freies Kennzeichen direkt in der Datenbank der KFZ-Zulassungsstelle in z.B. Straßenverkehrsamt Ortenaukreis. Dadurch sparen Sie jede Menge Zeit. Beachten Sie jedoch, dass die Reservierungsdauer je nach Zulassungsstelle variieren kann. Achten Sie auch auf die Reservierungsdauer Ihrer Zulassungsstelle.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Die Versicherungsbestätigung Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung bzw. Ihre eVB-Nummer. Falls Sie noch keine KFZ-Versicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben können Sie sich hier informieren
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Nachweis der letzten Hauptuntersuchung (HU)
  • Schriftliche Vollmacht, wenn der Fahrzeughalter die Anmeldung durch einen Dritten vornehmen möchte
  • Einwilligungserklärung bei Zulassung auf eine noch minderjährige Person als Fahrzeughalter
  • Bei neuem Autokennzeichen: Reservierungsbestätigung des Wunschkennzeichens

Bitte beachten Sie

  • Eine Kennzeichenreservierung ist nicht unendlich gültig
  • Die Dauer der Kennzeichen-Reservierung kann je nach Zulassungsstelle variieren
  • Sie können Ihre Willenserklärung bei Wunschkennzeichen nicht widerrufen