Wunschkennzeichen

Wunschkennzeichen in Uckermark reservieren

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UM:
Nicht ihr Kennzeichenbezirk?

Ihr Wunschkennzeichen in Uckermark

Folgende Kombinationen sind möglich:
  • 1 Buchstabe mit 2 bis 4 Ziffern
  • 2 Buchstaben mit 2 bis 4 Ziffern
Diese Kombinationen sind nicht erlaubt:
  • Kombinationen HH, HJ, KZ, NS, SA, SD, SS
  • Umlaute (Ä, Ö, Ü) und ß

Bitte beachten Sie die folgenden Punkte, bevor Sie Ihr Autokennzeichen / Motorradkennzeichen reservieren:

Durch die Online Reservierung und Bestellung sparen Sie sich und der Zulassungsstelle Uckermark viel Zeit
Sie erhalten bei der Online Bestellung von PKW-Kennzeichen zwei werbefreie Kennzeichen-Unterleger kostenfrei dazu
Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre eVB-Nummer beantragt haben, um diese bei der Behörde vorweisen zu können
Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin, um Ihr KFZ zu Ihrem Wunschtermin zuzulassen
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Ihr Straßenverkehrsamt in Landkreis Uckermark

Möchten Sie Ihrem Kraftfahrzeug eine persönliche Note verleihen? Das geht am besten mit einem Wunschkennzeichen. Viele Autofahrer in Landkreis Uckermark nutzen bereits die Möglichkeit, Persönlichkeit und Individualität durch ein einzigartiges Wunschkennzeichen zu zeigen. In Ihrem Traumkennzeichen haben Sie zum Beispiel die Möglichkeit Ihre Initialen und Ihr Geburtsdatum einzubauen, können aber auch kleine Botschaften darin verstecken. Beim STVA.de Online-Service für Wunschkennzeichen in Landkreis Uckermark können Sie mehrere Varianten Ihres persönlichen Kennzeichens angeben. Wir reservieren für Sie, nach Freigabe, ihr ausgewähltes Kennzeichen direkt in der Datenbank der KFZ-Zulassungsstelle z.B. Straßenverkehrsamt Landkreis Uckermark. Sie sparen also jede Menge Zeit und Nerven, wenn Sie Ihr Wunschnummernschild bereits online bei STVA.de reserviert haben. Außerdem müssen Sie sich nicht darauf verlassen, dass Sie von Ihrer Zulassungsstelle z.B. Straßenverkehrsamt Landkreis Uckermark ein passendes Kennzeichen zugeteilt bekommen. Doch beachten Sie, dass die Reservierungsdauer je nach Zulassungsstelle variieren kann.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Die Versicherungsbestätigung Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung bzw. Ihre eVB-Nummer. Falls Sie noch keine KFZ-Versicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben können Sie sich hier informieren
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Nachweis der letzten Hauptuntersuchung (HU)
  • Schriftliche Vollmacht, wenn der Fahrzeughalter die Anmeldung durch einen Dritten vornehmen möchte
  • Einwilligungserklärung bei Zulassung auf eine noch minderjährige Person als Fahrzeughalter
  • Bei neuem Autokennzeichen: Reservierungsbestätigung des Wunschkennzeichens

Anschrift:

KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau

Öffnungszeiten:

Zulassungsstelle & Führerscheinstelle

Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di. 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi. 12:30 Uhr - 15:00 Uhr
Do. 08:00 Uhr - 15:00 Uhr
Fr. 08:00 Uhr - 11:30 Uhr

Kontakt:

Zulassungsstelle

Tel: (03984) 70-1536; 70-2336; 70-1132

Fax: (03984) 70-3699

E-Mail: ordnungsamt@uckermark.de



Führerscheinstelle

Tel: (03984) 70-3737

Fax: (03984) 70-3599

E-Mail: fahrerlaubnis@uckermark.de

Bitte beachten Sie

  • Eine Kennzeichenreservierung ist nicht unendlich gültig
  • Die Dauer der Kennzeichen-Reservierung kann je nach Zulassungsstelle variieren
  • Sie können Ihre Willenserklärung bei Wunschkennzeichen nicht widerrufen