Wunschkennzeichen in Staffelstein reservieren
Bitte beachten Sie die folgenden Punkte, bevor Sie Ihr Autokennzeichen / Motorradkennzeichen reservieren:
Wunschkennzeichen eingeben
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Ihr Straßenverkehrsamt in Kreis Lichtenfels
Wunschkennzeichen im Straßenverkehr von Kreis Lichtenfels sind zurzeit sehr begehrt. Der Grund liegt darin, dass sich in ihnen kleinere Botschaften oder auch private Bedeutungen verstecken lassen. Doch wie gelangen Sie an Ihr persönliches Wunschnummernschild? Bei vielen KFZ-Zulassungsstellen ist es schwierig an die nötigen Informationen heranzukommen und Sie müssen hoffen, dass sie von der zuständigen Zulassungsstelle ein passendes Kennzeichen zugewiesen bekommen. Aus diesem Grund hat STVA.de für Sie einen Online-Service für die Reservierung von Wunschkennzeichen in Kreis Lichtenfels eingerichtet. Hier haben Sie die Möglichkeit verschiedene Kombinationen Ihres gewünschten Nummernschildes einzugeben. Wir reservieren für Sie dann Ihr freies Kennzeichen direkt in der Datenbank der KFZ-Zulassungsstelle in z.B. Straßenverkehrsamt Kreis Lichtenfels. Dadurch sparen Sie jede Menge Zeit. Beachten Sie jedoch, dass die Reservierungsdauer je nach Zulassungsstelle variieren kann. Achten Sie auch auf die Reservierungsdauer Ihrer Zulassungsstelle.
- Personalausweis oder Reisepass
- Die Versicherungsbestätigung Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung bzw. Ihre eVB-Nummer. Falls Sie noch keine KFZ-Versicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben können Sie sich hier informieren
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Nachweis der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- Schriftliche Vollmacht, wenn der Fahrzeughalter die Anmeldung durch einen Dritten vornehmen möchte
- Einwilligungserklärung bei Zulassung auf eine noch minderjährige Person als Fahrzeughalter
- Bei neuem Autokennzeichen: Reservierungsbestätigung des Wunschkennzeichens
Bitte beachten Sie
- Eine Kennzeichenreservierung ist nicht unendlich gültig
- Die Dauer der Kennzeichen-Reservierung kann je nach Zulassungsstelle variieren
- Sie können Ihre Willenserklärung bei Wunschkennzeichen nicht widerrufen