Wunschkennzeichen

Wunschkennzeichen in Schönebeck reservieren

Verfügbarkeit prüfen und Kennzeichen reservieren

SBK:
Nicht ihr Kennzeichenbezirk?

Ihr Wunschkennzeichen in Schönebeck

Folgende Kombinationen sind möglich:
  • 1 Buchstabe mit 2 bis 4 Ziffern
  • 2 Buchstaben mit 2 oder 3 Ziffern
Diese Kombinationen sind nicht erlaubt:
  • Kombinationen HH, HJ, KZ, NS, SA, SD, SS
  • Umlaute (Ä, Ö, Ü) und ß

Bitte beachten Sie die folgenden Punkte, bevor Sie Ihr Autokennzeichen / Motorradkennzeichen reservieren:

Durch die Online Reservierung und Bestellung sparen Sie sich und der Zulassungsstelle Schönebeck viel Zeit
Sie erhalten bei der Online Bestellung von PKW-Kennzeichen zwei werbefreie Kennzeichen-Unterleger kostenfrei dazu
Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre eVB-Nummer beantragt haben, um diese bei der Behörde vorweisen zu können
Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin, um Ihr KFZ zu Ihrem Wunschtermin zuzulassen
1

Wunschkennzeichen eingeben

2

Persönliche Daten hinterlegen

3

Verfügbarkeit prüfen

4

Kennzeichen reservieren und bestellen

Ihr Straßenverkehrsamt in Salzlandkreis

Zeigen Sie Persönlichkeit und Individualität im Straßenverkehr in Salzlandkreis. Wie? Durch Ihr persönliches Wunschkennzeichen. Wunschkennzeichen sind immer sehr beliebt und werden bereits von vielen Autofahrern in Salzlandkreis verwendet. Dabei können Sie entweder kleine Botschaften oder private Bedeutungen in Ihr Kennzeichen einbauen. Je nach Kennzeichenbezirk bieten sich Ihnen eine Vielzahl an Möglichkeiten, Ihrem Kennzeichen eine persönliche Note zu verleihen. Doch wie bekommen Sie nun Ihr Wunschnummernschild in Salzlandkreis? Das geht ganz einfach über den STVA.de Online-Service. Hier haben Sie die Möglichkeit verschiedene Kombinationen Ihres persönlichen Kennzeichens anzugeben. Wir bearbeiten Ihre Anfrage noch am selben Tag und reservieren Ihr Wunschkennzeichen umgehend in der Datenbank Ihrer KFZ-Zulassungsstelle in z.B. Straßenverkehrsamt Salzlandkreis. Sie sparen dadurch also jede Menge Zeit und Nerven, indem Sie es nur noch bei Ihrer Zulassungsstelle z.B. Straßenverkehrsamt Salzlandkreis abholen müssen. Beachten Sie aber, dass der Reservierungszeitraum nicht unbegrenzt ist.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Die Versicherungsbestätigung Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung bzw. Ihre eVB-Nummer. Falls Sie noch keine KFZ-Versicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben können Sie sich hier informieren
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Nachweis der letzten Hauptuntersuchung (HU)
  • Schriftliche Vollmacht, wenn der Fahrzeughalter die Anmeldung durch einen Dritten vornehmen möchte
  • Einwilligungserklärung bei Zulassung auf eine noch minderjährige Person als Fahrzeughalter
  • Bei neuem Autokennzeichen: Reservierungsbestätigung des Wunschkennzeichens

Anschrift:

KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Geschwister-Scholl-Straße 157
39218 Schönebeck (Elbe)

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 Uhr - 10:00 Uhr (für Autohäuser)
10:00 Uhr - 13:00 Uhr & 14:00 Uhr - 15:00 Uhr (für Privatpersonen/Gewerbe)
Di. 08:30 Uhr - 10:00 Uhr (für Autohäuser)
10:00 Uhr - 13:00 Uhr & 14:00 Uhr - 18:00 Uhr (für Privatpersonen/Gewerbe)
Mi. geschlossen
Do. 08:30 Uhr - 10:00 Uhr (für Autohäuser)
10:00 Uhr - 13:00 Uhr & 14:00 Uhr - 16:00 Uhr (für Privatpersonen/Gewerbe)
Fr. 08:30 Uhr – 10:00 Uhr (für Autohäuser)
10:00 Uhr – 12:00 Uhr (für Privatpersonen/Gewerbe)


Aufgrund der aktuellen Situation nur mit vorheriger Terminvergabe.





Führerscheinstelle

Mo. 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di. 09:00 Uhr - 12:00 Uhr &. 14:00 Uhr -18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 Uhr - 12:00 Uhr &. 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr. 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Kontakt:

Zulassungsstelle

Tel: (03471) 684-2001

Fax: (03471) 684-2833





Führerscheinstelle

Tel: (03471) 684-1385, 684-1391, 684-1396, 684-1397, 684-1403

Fax: (03471) 684-2835

E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@kreis-slk.de

Bitte beachten Sie

  • Eine Kennzeichenreservierung ist nicht unendlich gültig
  • Die Dauer der Kennzeichen-Reservierung kann je nach Zulassungsstelle variieren
  • Sie können Ihre Willenserklärung bei Wunschkennzeichen nicht widerrufen