Wunschkennzeichen in Riesa reservieren
Bitte beachten Sie die folgenden Punkte, bevor Sie Ihr Autokennzeichen / Motorradkennzeichen reservieren:
Wunschkennzeichen eingeben
Persönliche Daten hinterlegen
Verfügbarkeit prüfen
Kennzeichen reservieren und bestellen
Ihr Straßenverkehrsamt in Kreis Meißen
Möchten Sie Ihrem Fahrzeug nicht auch mehr Individualität und Persönlichkeit verleihen? Dann nutzen Sie die Möglichkeit und holen Sie sich Ihr persönliches Wunschkennzeichen bei STVA.de. Zahlreiche Autofahrer in Kreis Meißen haben Ihre Chance bereits genutzt und ihr Wunschnummernschild beantragt. In einem Kennzeichen können Sie je nach Kennzeichenbezirk kleinere Botschaften oder persönliche Details wie Initialen oder auch Geburtsdaten unterbringen. Machen Sie es sich doch bequem. Denn STVA.de übernimmt die Reservierung und Prägung für Sie. Bei STVA.de gibt es nämlich den bundesweiten Online-Service für die Reservierung von Wunschkennzeichen. Hier können Sie verschiedene Kombinationen für ihr Wunschkennzeichen angeben. Ihre Anfrage wird noch am selben Tag bearbeitet und Ihr feies Kennzeichen umgehend in der Datenbank Ihrer zuständigen KFZ-Zulassungsstelle z.B. Straßenverkehrsamt Kreis Meißen für Sie reserviert. Nutzen auch Sie die Vorteile und sparen Sie jede Menge Zeit und Aufwand mit dem STVA.de Online-Service für Ihr Wunschkennzeichen.
- Personalausweis oder Reisepass
- Die Versicherungsbestätigung Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung bzw. Ihre eVB-Nummer. Falls Sie noch keine KFZ-Versicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben können Sie sich hier informieren
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Nachweis der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- Schriftliche Vollmacht, wenn der Fahrzeughalter die Anmeldung durch einen Dritten vornehmen möchte
- Einwilligungserklärung bei Zulassung auf eine noch minderjährige Person als Fahrzeughalter
- Bei neuem Autokennzeichen: Reservierungsbestätigung des Wunschkennzeichens
Bitte beachten Sie
- Eine Kennzeichenreservierung ist nicht unendlich gültig
- Die Dauer der Kennzeichen-Reservierung kann je nach Zulassungsstelle variieren
- Sie können Ihre Willenserklärung bei Wunschkennzeichen nicht widerrufen