Wunschkennzeichen in Mittweida reservieren
Bitte beachten Sie die folgenden Punkte, bevor Sie Ihr Autokennzeichen / Motorradkennzeichen reservieren:
Wunschkennzeichen eingeben
Persönliche Daten hinterlegen
Verfügbarkeit prüfen
Kennzeichen reservieren und bestellen
Ihr Straßenverkehrsamt in Kreis Mittelsachsen
Reservieren Sie noch heute Ihr persönliches Wunschkennzeichen bei STVA.de. Wunschkennzeichen sind sehr beliebt - auch im Straßenverkehr von Kreis Mittelsachsen - da man persönliche Details wie seine Initialen oder auch das Geburtsdatum abbilden kann. Bei dem STVA.de Online-Service für Reservierungen von KFZ-Kennzeichen haben Sie nun die Möglichkeit Varianten Ihres Lieblingskennzeichens anzugeben. Noch am selben Tag werden wir Ihre Anfrage bearbeiten und anschließend das Kennzeichen in der Datenbank Ihrer KFZ-Zulassungsstelle z.B. Straßenverkehrsamt Kreis Mittelsachsen für Sie reservieren und prägen. Zusätzlich bekommen Sie ihr Wunschkennzeichen mit unserem bequemen Lieferservice zuschickt. Das spart Ihnen kostbare Zeit beim Behördengang. Beachten Sie jedoch, dass eine Kennzeichenreservierung je nach Zulassungsstelle unterschiedlich lang sein kann.
- Personalausweis oder Reisepass
- Die Versicherungsbestätigung Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung bzw. Ihre eVB-Nummer. Falls Sie noch keine KFZ-Versicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben können Sie sich hier informieren
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Nachweis der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- Schriftliche Vollmacht, wenn der Fahrzeughalter die Anmeldung durch einen Dritten vornehmen möchte
- Einwilligungserklärung bei Zulassung auf eine noch minderjährige Person als Fahrzeughalter
- Bei neuem Autokennzeichen: Reservierungsbestätigung des Wunschkennzeichens
Anschrift:
KFZ-ZulassungsstelleFührerscheinstelle
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida
Öffnungszeiten:
Kontakt:
Bitte beachten Sie
- Eine Kennzeichenreservierung ist nicht unendlich gültig
- Die Dauer der Kennzeichen-Reservierung kann je nach Zulassungsstelle variieren
- Sie können Ihre Willenserklärung bei Wunschkennzeichen nicht widerrufen