Wunschkennzeichen in Heidekreis reservieren
Bitte beachten Sie die folgenden Punkte, bevor Sie Ihr Autokennzeichen / Motorradkennzeichen reservieren:
Wunschkennzeichen eingeben
Persönliche Daten hinterlegen
Verfügbarkeit prüfen
Kennzeichen reservieren und bestellen
Ihr Straßenverkehrsamt in Heidekreis
Möchten Sie Ihrem Kraftfahrzeug eine persönliche Note verleihen? Das geht am besten mit einem Wunschkennzeichen. Viele Autofahrer in Heidekreis nutzen bereits die Möglichkeit, Persönlichkeit und Individualität durch ein einzigartiges Wunschkennzeichen zu zeigen. In Ihrem Traumkennzeichen haben Sie zum Beispiel die Möglichkeit Ihre Initialen und Ihr Geburtsdatum einzubauen, können aber auch kleine Botschaften darin verstecken. Beim STVA.de Online-Service für Wunschkennzeichen in Heidekreis können Sie mehrere Varianten Ihres persönlichen Kennzeichens angeben. Wir reservieren für Sie, nach Freigabe, ihr ausgewähltes Kennzeichen direkt in der Datenbank der KFZ-Zulassungsstelle z.B. Straßenverkehrsamt Heidekreis. Sie sparen also jede Menge Zeit und Nerven, wenn Sie Ihr Wunschnummernschild bereits online bei STVA.de reserviert haben. Außerdem müssen Sie sich nicht darauf verlassen, dass Sie von Ihrer Zulassungsstelle z.B. Straßenverkehrsamt Heidekreis ein passendes Kennzeichen zugeteilt bekommen. Doch beachten Sie, dass die Reservierungsdauer je nach Zulassungsstelle variieren kann.
- Personalausweis oder Reisepass
- Die Versicherungsbestätigung Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung bzw. Ihre eVB-Nummer. Falls Sie noch keine KFZ-Versicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben können Sie sich hier informieren
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Nachweis der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- Schriftliche Vollmacht, wenn der Fahrzeughalter die Anmeldung durch einen Dritten vornehmen möchte
- Einwilligungserklärung bei Zulassung auf eine noch minderjährige Person als Fahrzeughalter
- Bei neuem Autokennzeichen: Reservierungsbestätigung des Wunschkennzeichens
Anschrift:
KFZ-ZulassungsstelleFührerscheinstelle
Harburger Straße 2
29614 Soltau
Öffnungszeiten:
Zulassungsstelle & FührerscheinstelleMo. 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di. 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi. 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do. 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Nur nach vorheriger Terminvergabe
Kontakt:
ZulassungsstelleTel: (05191) 970-700
Fax: (05191) 970-658
E-Mail: dienstleistungsbuero@heidekreis.de
Führerscheinstelle
Tel: (05191) 970-700
Anschrift:
KFZ-ZulassungsstelleVogteistraße 19
29683 Bad Fallingbostel
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 Uhr - 16:00 UhrDi. 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi. 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do. 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Nur nach vorheriger Terminvergabe
Kontakt:
Tel: (05162) 970-500Fax: (05162) 970-501
E-Mail: dienstleistungsbuero@heidekreis.de
Anschrift:
BürgerbüroKFZ-Zulassungsstelle
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt
Öffnungszeiten:
Mo. 08:30 Uhr - 14:00 UhrDi. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr & 13:00 Uhr - 18:30 Uhr
Mi. 08:30 Uhr - 14:00 Uhr
Do. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr & 13:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr. 08:30 Uhr - 14:00 Uhr
Nur nach vorheriger Terminvergabe
Kontakt:
Tel: (05071) 809-99Fax: (0511) 93-6970027
E-Mail: buergerbuero@schwarmstedt.de
Anschrift:
BürgerbüroKFZ-Zulassungsstelle
Wilhelm-Bockelmann-Staße 32
29633 Munster
Öffnungszeiten:
Mo. 08:30 Uhr - 15:00 UhrDi. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do. 08:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Nur nach vorheriger Terminvergabe
Kontakt:
Tel: (05192) 130-2109Anschrift:
BürgerbüroKFZ-Zulassung
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Öffnungszeiten:
Telefonsprechzeiten:Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr & 14.00 Uhr - 16:00 Uhr
Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr & 14.00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr & 14.00 Uhr - 16:00 Uhr
DO. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr & 14.00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Nur nach vorheriger Terminvergabe
Kontakt:
Tel: (05193) 93-333E-Mail: buergerbuero@schneverdingen.de
Bitte beachten Sie
- Eine Kennzeichenreservierung ist nicht unendlich gültig
- Die Dauer der Kennzeichen-Reservierung kann je nach Zulassungsstelle variieren
- Sie können Ihre Willenserklärung bei Wunschkennzeichen nicht widerrufen