Wunschkennzeichen

Wunschkennzeichen in Feuchtwangen reservieren

Verfügbarkeit prüfen und Kennzeichen reservieren

FEU:
Nicht ihr Kennzeichenbezirk?

Ihr Wunschkennzeichen in Feuchtwangen

Folgende Kombinationen sind möglich:
  • 1 Buchstabe mit 2 bis 4 Ziffern
  • 2 Buchstaben mit 2 oder 3 Ziffern
Diese Kombinationen sind nicht erlaubt:
  • Kombinationen HH, HJ, KZ, NS, SA, SD, SS
  • Umlaute (Ä, Ö, Ü) und ß

Bitte beachten Sie die folgenden Punkte, bevor Sie Ihr Autokennzeichen / Motorradkennzeichen reservieren:

Durch die Online Reservierung und Bestellung sparen Sie sich und der Zulassungsstelle Feuchtwangen viel Zeit
Sie erhalten bei der Online Bestellung von PKW-Kennzeichen zwei werbefreie Kennzeichen-Unterleger kostenfrei dazu
Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre eVB-Nummer beantragt haben, um diese bei der Behörde vorweisen zu können
Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin, um Ihr KFZ zu Ihrem Wunschtermin zuzulassen
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Persönliche Daten hinterlegen

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Verfügbarkeit prüfen

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Kennzeichen reservieren und bestellen

Ihr Straßenverkehrsamt in Kreis Ansbach

Im Straßenverkehr von Kreis Ansbach sind sie bereits weit verbreitet – die Wunschkennzeichen. Viele lustige Botschaften oder private Details lassen sich in Ihnen verstecken und bringen dadurch Persönlichkeit und Individualität zum Ausdruck. Jedoch kann es beim Thema Wunschkennzeichen auch Schwierigkeiten bei der Zuteilung geben. Gehen Sie lieber auf Nummer sicher.Wenden Sie sich deshalb lieber an den STVA.de Online-Service für Kennzeichen-Reservierungen in Kreis Ansbach. Hier haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Wunschkombinationen anzugeben, die Ihr Kennzeichen enthalten soll. Noch am selben Tag wird Ihre Anfrage bearbeitet und anschließend Ihr freies Wunschkennzeichen direkt in der Datenbank der KFZ-Zulassungsstelle z.B. Straßenverkehrsamt Kreis Ansbach für Sie reserviert. So sind jede Menge Zeit und Nerven gespart, die bei einem Behördengang in Kreis Ansbach auf Sie zugekommen wären.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Die Versicherungsbestätigung Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung bzw. Ihre eVB-Nummer. Falls Sie noch keine KFZ-Versicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben können Sie sich hier informieren
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Nachweis der letzten Hauptuntersuchung (HU)
  • Schriftliche Vollmacht, wenn der Fahrzeughalter die Anmeldung durch einen Dritten vornehmen möchte
  • Einwilligungserklärung bei Zulassung auf eine noch minderjährige Person als Fahrzeughalter
  • Bei neuem Autokennzeichen: Reservierungsbestätigung des Wunschkennzeichens

Bitte beachten Sie

  • Eine Kennzeichenreservierung ist nicht unendlich gültig
  • Die Dauer der Kennzeichen-Reservierung kann je nach Zulassungsstelle variieren
  • Sie können Ihre Willenserklärung bei Wunschkennzeichen nicht widerrufen