Wunschkennzeichen

Wunschkennzeichen in Landkreis Erlangen-Höchstadt reservieren

Verfügbarkeit prüfen und Kennzeichen reservieren

ERH:
Nicht ihr Kennzeichenbezirk?

Ihr Wunschkennzeichen in Landkreis Erlangen-Höchstadt

Folgende Kombinationen sind möglich:
  • 1 Buchstabe mit 2 bis 4 Ziffern
  • 2 Buchstaben mit 2 oder 3 Ziffern
Diese Kombinationen sind nicht erlaubt:
  • Kombinationen HH, HJ, KZ, NS, SA, SD, SS
  • Umlaute (Ä, Ö, Ü) und ß

Bitte beachten Sie die folgenden Punkte, bevor Sie Ihr Autokennzeichen / Motorradkennzeichen reservieren:

Durch die Online Reservierung und Bestellung sparen Sie sich und der Zulassungsstelle Landkreis Erlangen-Höchstadt viel Zeit
Sie erhalten bei der Online Bestellung von PKW-Kennzeichen zwei werbefreie Kennzeichen-Unterleger kostenfrei dazu
Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre eVB-Nummer beantragt haben, um diese bei der Behörde vorweisen zu können
Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin, um Ihr KFZ zu Ihrem Wunschtermin zuzulassen
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Persönliche Daten hinterlegen

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Kennzeichen reservieren und bestellen

Ihr Straßenverkehrsamt in Landkreis Erlangen Höchstadt

Zeigen Sie Persönlichkeit und Individualität im Straßenverkehr in Landkreis Erlangen Höchstadt. Wie? Durch Ihr persönliches Wunschkennzeichen. Wunschkennzeichen sind immer sehr beliebt und werden bereits von vielen Autofahrern in Landkreis Erlangen Höchstadt verwendet. Dabei können Sie entweder kleine Botschaften oder private Bedeutungen in Ihr Kennzeichen einbauen. Je nach Kennzeichenbezirk bieten sich Ihnen eine Vielzahl an Möglichkeiten, Ihrem Kennzeichen eine persönliche Note zu verleihen. Doch wie bekommen Sie nun Ihr Wunschnummernschild in Landkreis Erlangen Höchstadt? Das geht ganz einfach über den STVA.de Online-Service. Hier haben Sie die Möglichkeit verschiedene Kombinationen Ihres persönlichen Kennzeichens anzugeben. Wir bearbeiten Ihre Anfrage noch am selben Tag und reservieren Ihr Wunschkennzeichen umgehend in der Datenbank Ihrer KFZ-Zulassungsstelle in z.B. Straßenverkehrsamt Landkreis Erlangen Höchstadt. Sie sparen dadurch also jede Menge Zeit und Nerven, indem Sie es nur noch bei Ihrer Zulassungsstelle z.B. Straßenverkehrsamt Landkreis Erlangen Höchstadt abholen müssen. Beachten Sie aber, dass der Reservierungszeitraum nicht unbegrenzt ist.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Die Versicherungsbestätigung Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung bzw. Ihre eVB-Nummer. Falls Sie noch keine KFZ-Versicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben können Sie sich hier informieren
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Nachweis der letzten Hauptuntersuchung (HU)
  • Schriftliche Vollmacht, wenn der Fahrzeughalter die Anmeldung durch einen Dritten vornehmen möchte
  • Einwilligungserklärung bei Zulassung auf eine noch minderjährige Person als Fahrzeughalter
  • Bei neuem Autokennzeichen: Reservierungsbestätigung des Wunschkennzeichens

Anschrift:

Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Nägelsbachstraße 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten:

Zulassungsstelle & Führerscheinstelle

Mo. 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di. 07:30 Uhr - 12:00 Uhr & 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi. 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do. 07:30 Uhr - 12:00 Uhr & 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr. 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Nachmittags nur mit vorheriger Terminvereinbarung

Kontakt:

Zulassungsstelle

Tel:: (09131) 803-2614

Fax: (09131) 803-492614

E-Mail: zulassung@erlangen-hoechstadt.de


Führerscheinstelle

Tel: (09131) 803-2616

Fax: (09131) 803-492616

E-Mail: fuehrerschein@erlangen-hoechstadt.de

Anschrift:

KFZ-Zulassungsstelle
Schloßberg 10
91315 Höchstadt a. d. Aisch

Öffnungszeiten:

Mo. 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di. 07:30 Uhr - 12:00 Uhr & 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi. 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do. 07:30 Uhr - 12:00 Uhr & 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr. 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Nachmittags nur mit vorheriger Terminvereinbarung

Kontakt:

Tel: (09131) 803-2615

Fax: (09131) 803-492615

E-Mail: zulassung-hoes@erlangen-hoechstadt.de

Bitte beachten Sie

  • Eine Kennzeichenreservierung ist nicht unendlich gültig
  • Die Dauer der Kennzeichen-Reservierung kann je nach Zulassungsstelle variieren
  • Sie können Ihre Willenserklärung bei Wunschkennzeichen nicht widerrufen