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Online-Zulassung Wildeshausen (eVB)

Online–Zulassung

Eine echte Alternative zur Doppelkarte. Vollkommen elektronisch tauschen das Kraftfahrtbundesamt, die Versicherungsgesellschaften und die örtlichen Zulassungsbehörden anhand von einer eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) die notwendigen Daten für das An- und Ummelden von Kraftfahrzeugen aus. Seit dem 01. März 2008 erleichtert es in einer Testphase verschiedenen Straßenverkehrsämtern die notwendige Dateneingabe.

VB-PIN, was ist das?

Sie erhalten den Versicherungsschutz über ein Versicherungsbüro oder über eins der vielen Online Portale der Versicherungen. Man erhält dort nach Angabe seiner Daten einen Code (VB-PIN), der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (z.B. W76G9O1). Dieser wird dem Straßenverkehrsamt vorgelegt und schon kann die Zulassung Ihres Kraftfahrzeuges beginnen. Die altbekannte Versicherungsdoppelkarte wird somit überflüssig und vereinfacht den Prozess der An- oder Ummeldung erheblich. Der Bearbeitungsprozess am Schalter wird beschleunigt, da die Versicherungsdaten nicht mehr per Hand in das System eingegeben werden müssen. Ihre Daten werden direkt vom Kraftfahrtbundesamt abgerufen.

Wann wird eine eVB-Nummer vergeben?

  • Für das Erstfahrzeug,
  • Zweit- oder weiteres Fahrzeug (egal, ob Gebraucht- oder Neufahrzeug)
  • Krad
  • Wohnwagen oder Wohnmobil
  • Lieferwagen
  • Anhänger
  • Gabelstapler über 20km/h
  • um bei Wohnungswechsel das KFZ umzumelden
  • um nach Stilllegung das Kraftfahrzeug wieder zuzulassen

Welche Daten werden für eine eVB benötigt?

  • Name und Adresse
  • Fahrzeugart (z.B. Lkw oder Pkw)
  • Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen)
  • gegebenenfalls den abweichenden Halter

Änderungen, die sich nachträglich ergeben sollten oder versehentliche Falschangaben, können nicht berichtigt werden. Es muss in dem Fall eine neue eVB erstellt werden.

Gültigkeit einer eVB

Die eVB verliert automatisch ihre Gültigkeit, wenn der Kfz-Halter nach der Ausgabe sein Fahrzeug mit schwarzen Kennzeichen nicht innerhalb von sechs Monaten angemeldet hat. Kurzzeitkennzeichen haben eine Frist von drei Monaten nach Erstellung um ihr Fahrzeug anzumelden.

Versicherungsschutz auf dem Weg zur Zulassungsbehörde?

Wie mit der bisherigen Doppelkarte wird auch mit der eVB die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gewährt.

Örtliche Kfz-Zulassungsstellen

Zulassungsstelle Oldenburg Mitte
KFZ-Zulassungsstelle Pferdemarkt 14 26121 Oldenburg-Mitte
Zulassungsstelle Oldenburg Mitte

Zulassungsstelle Oldenburg Nord
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Stiller Weg 10 26121 Oldenburg-Nord
Zulassungsstelle Oldenburg Nord

Zulassungsstelle Wildeshausen
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Delmenhorster Straße 6 27793 Wildeshausen
Zulassungsstelle Wildeshausen

Zulassungsstelle Ganderkesee
KFZ-Zulassungsstelle Mühlenstraße 2-4 27777 Ganderkesee
Zulassungsstelle Ganderkesee

Zulassungsstelle Großenkneten
KFZ-Zulassungsstelle Markt 3 26197 Großenkneten
Zulassungsstelle Großenkneten

Zulassungsstelle Hude
KFZ-Zulassungsstelle Parkstraße 53 27798 Hude
Zulassungsstelle Hude

Zulassungsstelle Wardenburg
KFZ-Zulassungsstelle Friedrichstraße 16 26203 Wardenburg
Zulassungsstelle Wardenburg