Seit dem 01. März 2008 können in verschiedenen Straßenverkehrsämtern bereits testweise Kraftfahrzeuge bequem online an- oder umgemeldet werden. Möglich macht dies die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Die notwendigen Daten für das An- oder Ummelden werden in einem vollständig elektronischen Vorgang zwischen Versicherungsunternehmen, Kraftfahrt-Bundesamt und den örtlichen Zulassungsbehörden ausgetauscht.
Der VB-Pin wird wie die alt hergebrachte Versicherungsdoppelkarte von den Versicherungsgesellschaften ausgegeben. Teilweise ist diese auch über die Online-Portale der gewünschten Versicherung möglich. Nach Angabe der persönlichen und kraftfahrzeugspezifischen Daten, wird ein siebenstelliger eVB Code erstellt. Dieser sieht in etwa folgend aus: Q12U5n9. Mit dieser PIN-Nummer gehen Sie zu Ihrem Straßenverkehrsamt und können nun Ihr Kfz an- oder ummelden. Die Daten werden direkt beim Kraftfahrtbundesamt abgerufen.
Die eVB verliert ihre Gültigkeit, wenn der Kfz-Halter nicht innerhalb einer Frist sein Fahrzeug an- oder ummeldet. Diese Frist ist bei schwarzen Kennzeichen nach sechs Monaten und bei Kurzzeitkennzeichen nach drei Monaten abgelaufen. Nach dieser Frist muss eine neue eVB angefordert werden.
Die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte auch mit der eVB-Pin-Nummer gewährt.
Zulassungsstelle Friedberg
KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Europaplatz Gebäude A
61169 Friedberg
Zulassungsstelle Friedberg
Zulassungsstelle Büdingen
KFZ-Zulassungsstelle
Berliner Straße 31
63654 Büdingen
Zulassungsstelle Büdingen
Zulassungsstelle Nidda
Zulassungsstelle
Bürgerservice
Wilhelm-Eckhardt-Platz
63667 Nidda
Zulassungsstelle Nidda
Zulassungsstelle Karben
Zulassungsstelle
Bürgerhaus Petterweil
Sauerbornstraße 12 - 14
61184 Karben
Zulassungsstelle Karben
Zulassungsstelle Friedberg
Führerscheinstelle
Europaplatz
Gebäude A
61169 Friedberg
Zulassungsstelle Friedberg