In einer Testphase werden seit dem 01. März 2008 in einigen Straßenverkehrsämtern, die Daten für das An- oder Ummelden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, den Versicherungsgesellschaften und den örtlichen Zulassungsbehörden gesendet. Möglich ist dies durch eine siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die die bisherige Doppelkarte ablöst.
Sie erhalten den Versicherungsschutz über ein Versicherungsbüro oder über eins der vielen Online Portale der Versicherungen. Man erhält dort nach Angabe seiner Daten einen Code (VB-PIN), der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (z.B. W76G9O1). Dieser wird dem Straßenverkehrsamt vorgelegt und schon kann die Zulassung Ihres Kraftfahrzeuges beginnen. Die altbekannte Versicherungsdoppelkarte wird somit überflüssig und vereinfacht den Prozess der An- oder Ummeldung erheblich. Der Bearbeitungsprozess am Schalter wird beschleunigt, da die Versicherungsdaten nicht mehr per Hand in das System eingegeben werden müssen. Ihre Daten werden direkt vom Kraftfahrtbundesamt abgerufen.
Nach Ausgabe der eVB-Nummer gilt eine Anmeldefrist für das Fahrzeug. Danach verliert die eVB ihre Gültigkeit und muss erneut beantragt werden.
schwarzes Kennzeichen | sechs Monate |
Kurzzeitkennzeichen | drei Monate |
Auf dem Weg zur Wiederzulassung ist der Kfz-Halter auch mit ungestempelten Kennzeichen durch die eVB versichert. Dies wird genau wie mit der Versicherungs-Doppelkarte gehandhabt.
Zulassungsstelle Stadthagen
KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Jahnstraße 20
31655 Stadthagen
Zulassungsstelle Stadthagen
Zulassungsstelle Rinteln
KFZ-Zulassungsstelle
Klosterstraße 20
31737 Rinteln
Zulassungsstelle Rinteln