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Online-Zulassung Sankt Wendel (eVB)

Die Online-Zulassung

Die Versicherungs- Doppelkarte hat seit dem 01. März 2008 digitale Konkurrenz bekommen - die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung). Für das An- und Ummelden werden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, der Versicherungsgesellschaft und den örtlichen Zulassungsstellen die nötigen Versicherungsdaten mittels einer eVB-Nummer gesendet.

Was ist eine VB-PIN?

Der VB-Pin wird wie die alt hergebrachte Versicherungsdoppelkarte von den Versicherungsgesellschaften ausgegeben. Teilweise ist diese auch über die Online-Portale der gewünschten Versicherung möglich. Nach Angabe der persönlichen und kraftfahrzeugspezifischen Daten, wird ein siebenstelliger eVB Code erstellt. Dieser sieht in etwa folgend aus: Q12U5n9. Mit dieser PIN-Nummer gehen Sie zu Ihrem Straßenverkehrsamt und können nun Ihr Kfz an- oder ummelden. Die Daten werden direkt beim Kraftfahrtbundesamt abgerufen.

Eine eVB–Nummer wird vergeben für:

  • PKWs (egal, ob Gebraucht- oder Neufahrzeug)
  • Krafträder
  • Wohnmobile
  • Wohnwagen
  • LKWs
  • Anhänger
  • Gabelstapler die über 20 km/h fahren
  • wenn bei Wohnungswechsel das KFZ umgemeldet wird
  • wenn das KFZ nach Stilllegung wieder neu zugelassen wird

Welche Daten müssen bereit gehalten werden, um eine eVB zu erhalten?

  • persönliche Angaben wie Name und Anschrift
  • um was für ein Fahrzeug es sich handelt (Pkw, Lkw)
  • Kennzeichenart (Saisonkennzeichen, Oldtimerkennzeichen, schwarzes Kennzeichen)
  • abweichender Halter

Bei versehentlich falschen Angaben oder sich im Nachhinein ergebenden Änderungen muss eine neue eVB ausgefertigt werden. Nachträgliche Berichtigungen sind nicht möglich

Gültigkeit einer eVB

Die eVB verliert automatisch ihre Gültigkeit, wenn der Kfz-Halter nach der Ausgabe sein Fahrzeug mit schwarzen Kennzeichen nicht innerhalb von sechs Monaten angemeldet hat. Kurzzeitkennzeichen haben eine Frist von drei Monaten nach Erstellung um ihr Fahrzeug anzumelden.

Versicherungsschutz auf dem Weg zur Zulassungsbehörde?

Wie mit der bisherigen Doppelkarte wird auch mit der eVB die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gewährt.

Örtliche Kfz-Zulassungsstellen

Zulassungsstelle St. Wendel
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Tritschler Straße 5 66606 St. Wendel
Zulassungsstelle St. Wendel