In einer Testphase werden seit dem 01. März 2008 in einigen Straßenverkehrsämtern, die Daten für das An- oder Ummelden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, den Versicherungsgesellschaften und den örtlichen Zulassungsbehörden gesendet. Möglich ist dies durch eine siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die die bisherige Doppelkarte ablöst.
Der VB-Pin ist eine Kombination aus sieben Zahlen und Buchstaben (in etwa: J84d6r2), hinter der sich alle relevanten Daten für die An- oder Ummeldung verbergen. Der Pin wird wie die Doppelkarte von den Versicherungsagenturen ausgegeben und ermöglicht eine beschleunigte Bearbeitung bei den Straßenverkehrsämtern.
Die eVB verliert ihre Gültigkeit, wenn der Kfz-Halter nicht innerhalb einer Frist sein Fahrzeug an- oder ummeldet. Diese Frist ist bei schwarzen Kennzeichen nach sechs Monaten und bei Kurzzeitkennzeichen nach drei Monaten abgelaufen. Nach dieser Frist muss eine neue eVB angefordert werden.
Auf dem Weg zur Wiederzulassung ist der Kfz-Halter auch mit ungestempelten Kennzeichen durch die eVB versichert. Dies wird genau wie mit der Versicherungs-Doppelkarte gehandhabt.
Zulassungsstelle Rotenburg (Wümme)
KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Zulassungsstelle Rotenburg (Wümme)
Zulassungsstelle Bremervörde
KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Zulassungsstelle Bremervörde
Zulassungsstelle Zeven
KFZ-Zulassungsstelle
Nelkenweg 70
27404 Zeven
Zulassungsstelle Zeven