Eine echte Alternative zur Doppelkarte. Vollkommen elektronisch tauschen das Kraftfahrtbundesamt, die Versicherungsgesellschaften und die örtlichen Zulassungsbehörden anhand von einer eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) die notwendigen Daten für das An- und Ummelden von Kraftfahrzeugen aus. Seit dem 01. März 2008 erleichtert es in einer Testphase verschiedenen Straßenverkehrsämtern die notwendige Dateneingabe.
Der VB-Pin ist eine Kombination aus sieben Zahlen und Buchstaben (in etwa: J84d6r2), hinter der sich alle relevanten Daten für die An- oder Ummeldung verbergen. Der Pin wird wie die Doppelkarte von den Versicherungsagenturen ausgegeben und ermöglicht eine beschleunigte Bearbeitung bei den Straßenverkehrsämtern.
Die eVB verliert ihre Gültigkeit, wenn der Kfz-Halter nicht innerhalb einer Frist sein Fahrzeug an- oder ummeldet. Diese Frist ist bei schwarzen Kennzeichen nach sechs Monaten und bei Kurzzeitkennzeichen nach drei Monaten abgelaufen. Nach dieser Frist muss eine neue eVB angefordert werden.
Die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte auch mit der eVB-Pin-Nummer gewährt.
Zulassungsstelle Rosenheim
KFZ-Zulassungsstelle
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Zulassungsstelle Rosenheim
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KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
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83026 Rosenheim
Zulassungsstelle Rosenheim (Landkreis)
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KFZ-Zulassungsstelle Bad Aibling wurde mit dem Landkreis Rosenheim zusammengelegt.
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Äußere Oberaustraße 4
(im Rosenheimer Aicherpark)
83026 Rosenheim
Zulassungsstelle Bad Aibling
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Landratsamt Rosenheim
KFZ-Zulassung
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83512 Wasserburg am Inn
Zulassungsstelle Wasserburg am Inn