In einer Testphase werden seit dem 01. März 2008 in einigen Straßenverkehrsämtern, die Daten für das An- oder Ummelden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, den Versicherungsgesellschaften und den örtlichen Zulassungsbehörden gesendet. Möglich ist dies durch eine siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die die bisherige Doppelkarte ablöst.
Der VB-PIN (Versicherungsbestätigung) ist ein Code, der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (wie z.B. H2P96K4). Man erhält ihn von seiner Versicherungsagentur und legt ihn bei der An- oder Ummeldung bei seinem Straßenverkehrsamt vor. Somit wird der Bearbeitungsprozess am Schalter beschleunigt. Die Daten, die von der Doppelkarte per Hand in das System eingetragen werden mussten, entfallen.
Nach Ausgabe der eVB-Nummer gilt eine Anmeldefrist für das Fahrzeug. Danach verliert die eVB ihre Gültigkeit und muss erneut beantragt werden.
schwarzes Kennzeichen | sechs Monate |
Kurzzeitkennzeichen | drei Monate |
Wie mit der bisherigen Doppelkarte wird auch mit der eVB die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gewährt.
Zulassungsstelle Rosenheim
KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Westerndorferstraße 88
83022 Rosenheim
Zulassungsstelle Rosenheim
Zulassungsstelle Rosenheim (Landkreis)
KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Äußere Oberaustraße 4
83026 Rosenheim
Zulassungsstelle Rosenheim (Landkreis)
Zulassungsstelle Bad Aibling
KFZ-Zulassungsstelle Bad Aibling wurde mit dem Landkreis Rosenheim zusammengelegt.
Verkehrszentrum Rosenheim
KFZ-Zulassungsbehörde
Fahrerlaubnisbehörde
Äußere Oberaustraße 4
(im Rosenheimer Aicherpark)
83026 Rosenheim
Zulassungsstelle Bad Aibling
Zulassungsstelle Wasserburg am Inn
Landratsamt Rosenheim
KFZ-Zulassung
Staudhamer Feld 7a
83512 Wasserburg am Inn
Zulassungsstelle Wasserburg am Inn