Startseite

Online-Zulassung Rheinisch-Bergischer Kreis (eVB)

Online–Zulassung

Die Versicherungs- Doppelkarte hat seit dem 01. März 2008 digitale Konkurrenz bekommen - die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung). Für das An- und Ummelden werden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, der Versicherungsgesellschaft und den örtlichen Zulassungsstellen die nötigen Versicherungsdaten mittels einer eVB-Nummer gesendet.

Die VB-PIN

Sie erhalten den Versicherungsschutz über ein Versicherungsbüro oder über eins der vielen Online Portale der Versicherungen. Man erhält dort nach Angabe seiner Daten einen Code (VB-PIN), der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (z.B. W76G9O1). Dieser wird dem Straßenverkehrsamt vorgelegt und schon kann die Zulassung Ihres Kraftfahrzeuges beginnen. Die altbekannte Versicherungsdoppelkarte wird somit überflüssig und vereinfacht den Prozess der An- oder Ummeldung erheblich. Der Bearbeitungsprozess am Schalter wird beschleunigt, da die Versicherungsdaten nicht mehr per Hand in das System eingegeben werden müssen. Ihre Daten werden direkt vom Kraftfahrtbundesamt abgerufen.

Wann wird eine eVB-Nummer vergeben?

  • gebrauchte oder neue KFZs
  • LKWs
  • Krafträder
  • Wohnwagen oder Wohnmobile
  • Anhänger
  • Gabelstapler über 20 km/h
  • bei Ummeldungen des KFZs, bei Wohnungswechsel
  • bei Neuzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs

Welche Angaben müssen für eine eVB gemacht werden?

  • Name und Anschrift
  • Fahrzeugart (z.B. Pkw)
  • Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen)
  • unter Umständen den abweichenden Halter

Nachträgliche Berichtigungen sind nicht möglich. Sollten sich im Nachhinein Änderungen ergeben oder wenn versehentlich falsche Angaben gemacht wurden, so muss eine neue eVB–Nummer ausgegeben werden.

Gültigkeit einer eVB

Die eVB verliert ihre Gültigkeit, wenn der Kfz-Halter nicht innerhalb einer Frist sein Fahrzeug an- oder ummeldet. Diese Frist ist bei schwarzen Kennzeichen nach sechs Monaten und bei Kurzzeitkennzeichen nach drei Monaten abgelaufen. Nach dieser Frist muss eine neue eVB angefordert werden.

Versicherungsschutz auf dem Weg zum Anmelden mit einer eVB

Kfz-Halter sind auf dem Weg zur Anmeldebehörde z.B. bei Wiederzulassung mit dem ungestempelten Kennzeichen versichert! Auch mit der eVB wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gewährt.

Örtliche Kfz-Zulassungsstellen

Zulassungsstelle Bergisch Gladbach
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Am Rübezahlwald 7 51469 Bergisch Gladbach
Zulassungsstelle Bergisch Gladbach

Zulassungsstelle Leichlingen
KFZ-Zulassungsstelle Am Büscherhof 1 42799 Leichlingen
Zulassungsstelle Leichlingen

Zulassungsstelle Wermelskirchen
KFZ-Zulassungsstelle Viktoriastraße 5 42929 Wermelskirchen
Zulassungsstelle Wermelskirchen

Zulassungsstelle Burscheid
KFZ-Zulassungsstelle Höhestraße 7 51399 Burscheid
Zulassungsstelle Burscheid

Zulassungsstelle Rösrath
KFZ-Zulassungsstelle Hauptstraße 229 51503 Rösrath
Zulassungsstelle Rösrath

Zulassungsstelle Overath
KFZ-Zulassungsstelle Hauptstraße 30 51491 Overath
Zulassungsstelle Overath