In einer Testphase werden seit dem 01. März 2008 in einigen Straßenverkehrsämtern, die Daten für das An- oder Ummelden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, den Versicherungsgesellschaften und den örtlichen Zulassungsbehörden gesendet. Möglich ist dies durch eine siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die die bisherige Doppelkarte ablöst.
Der VB-PIN (Versicherungsbestätigung) ist ein Code, der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (wie z.B. H2P96K4). Man erhält ihn von seiner Versicherungsagentur und legt ihn bei der An- oder Ummeldung bei seinem Straßenverkehrsamt vor. Somit wird der Bearbeitungsprozess am Schalter beschleunigt. Die Daten, die von der Doppelkarte per Hand in das System eingetragen werden mussten, entfallen.
Die eVB verliert automatisch ihre Gültigkeit, wenn der Kfz-Halter nach der Ausgabe sein Fahrzeug mit schwarzen Kennzeichen nicht innerhalb von sechs Monaten angemeldet hat. Kurzzeitkennzeichen haben eine Frist von drei Monaten nach Erstellung um ihr Fahrzeug anzumelden.
Kfz-Halter sind auf dem Weg zur Anmeldebehörde z.B. bei Wiederzulassung mit dem ungestempelten Kennzeichen versichert! Auch mit der eVB wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gewährt.
Zulassungsstelle Pfarrkirchen
KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
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84347 Pfarrkirchen
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