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Online-Zulassung Osnabrück (eVB)

Die Online-Zulassung

Die Versicherungs- Doppelkarte hat seit dem 01. März 2008 digitale Konkurrenz bekommen - die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung). Für das An- und Ummelden werden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, der Versicherungsgesellschaft und den örtlichen Zulassungsstellen die nötigen Versicherungsdaten mittels einer eVB-Nummer gesendet.

Was ist die VB-PIN?

Der VB-PIN (Versicherungsbestätigung) ist ein Code, der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (wie z.B. H2P96K4). Man erhält ihn von seiner Versicherungsagentur und legt ihn bei der An- oder Ummeldung bei seinem Straßenverkehrsamt vor. Somit wird der Bearbeitungsprozess am Schalter beschleunigt. Die Daten, die von der Doppelkarte per Hand in das System eingetragen werden mussten, entfallen.

Für welche Fahrzeuge/welche Zwecke wird eine eVB-Nummer vergeben?

  • Für das Erstfahrzeug,
  • Zweit- oder weiteres Fahrzeug (egal, ob Gebraucht- oder Neufahrzeug)
  • Krad
  • Wohnwagen oder Wohnmobil
  • Lieferwagen
  • Anhänger
  • Gabelstapler über 20km/h
  • um bei Wohnungswechsel das KFZ umzumelden
  • um nach Stilllegung das Kraftfahrzeug wieder zuzulassen

Wichtige Angaben, um eine eVB zu erhalten

  • Name und Adresse
  • Fahrzeugart (z.B. Lkw oder Pkw)
  • Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen)
  • gegebenenfalls den abweichenden Halter

Änderungen, die sich nachträglich ergeben sollten oder versehentliche Falschangaben, können nicht berichtigt werden. Es muss in dem Fall eine neue eVB erstellt werden.

Gültigkeit einer eVB

Nach Ausgabe der eVB-Nummer gilt eine Anmeldefrist für das Fahrzeug. Danach verliert die eVB ihre Gültigkeit und muss erneut beantragt werden.

schwarzes Kennzeichen sechs Monate
Kurzzeitkennzeichen drei Monate

Versicherungsschutz auf dem Weg zur Zulassungsbehörde?

Kfz-Halter sind auf dem Weg zur Anmeldebehörde z.B. bei Wiederzulassung mit dem ungestempelten Kennzeichen versichert! Auch mit der eVB wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gewährt.

Örtliche Kfz-Zulassungsstellen

Zulassungsstelle Osnabrück
KFZ- Zulassungsstelle Führerscheinstelle Natruper-Tor-Wall 2 49076 Osnabrück
Zulassungsstelle Osnabrück

Zulassungsstelle Osnabrück (Landkreis)
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück
Zulassungsstelle Osnabrück (Landkreis)

Zulassungsstelle Bad Essen
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Lindenstraße 41-43 49152 Bad Essen
Zulassungsstelle Bad Essen

Zulassungsstelle Bersenbrück
KFZ-Zulassungsstelle Bramscher Straße 70 49593 Bersenbrück
Zulassungsstelle Bersenbrück

Zulassungsstelle Bohmte
KfZ-Zulassungsstelle Bremer Straße 4 49163 Bohmte
Zulassungsstelle Bohmte

Zulassungsstelle Bramsche
KFZ- Zulassungsstelle Hasestraße 11 49565 Bramsche
Zulassungsstelle Bramsche

Zulassungsstelle Fürstenau
KFZ-Zulassungsstelle Schloßplatz 1 49584 Fürstenau
Zulassungsstelle Fürstenau

Zulassungsstelle Melle
KFZ-Zulassungsstelle Schürenkamp 16 49324 Melle
Zulassungsstelle Melle

Zulassungsstelle Wallenhorst
KFZ-Zulassungsstelle Rathausallee 1 49134 Wallenhorst
Zulassungsstelle Wallenhorst

Zulassungsstelle Georgsmarienhütte
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Oeseder Straße 85 49124 Georgsmarienhütte
Zulassungsstelle Georgsmarienhütte

Zulassungsstelle Quakenbrück
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Markt 1 49610 Quakenbrück
Zulassungsstelle Quakenbrück