Startseite

Online-Zulassung Oldenburg (eVB)

Online-Zulassung

In einer Testphase werden seit dem 01. März 2008 in einigen Straßenverkehrsämtern, die Daten für das An- oder Ummelden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, den Versicherungsgesellschaften und den örtlichen Zulassungsbehörden gesendet. Möglich ist dies durch eine siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die die bisherige Doppelkarte ablöst.

VB-PIN, was ist das?

Der VB-PIN (Versicherungsbestätigung) ist ein Code, der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (wie z.B. H2P96K4). Man erhält ihn von seiner Versicherungsagentur und legt ihn bei der An- oder Ummeldung bei seinem Straßenverkehrsamt vor. Somit wird der Bearbeitungsprozess am Schalter beschleunigt. Die Daten, die von der Doppelkarte per Hand in das System eingetragen werden mussten, entfallen.

Wann wird eine eVB-Nummer vergeben?

  • gebrauchte oder neue KFZs
  • LKWs
  • Krafträder
  • Wohnwagen oder Wohnmobile
  • Anhänger
  • Gabelstapler über 20 km/h
  • bei Ummeldungen des KFZs, bei Wohnungswechsel
  • bei Neuzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs

Welche Angaben müssen für eine eVB gemacht werden?

  • persönliche Angaben wie Name und Anschrift
  • um was für ein Fahrzeug es sich handelt (Pkw, Lkw)
  • Kennzeichenart (Saisonkennzeichen, Oldtimerkennzeichen, schwarzes Kennzeichen)
  • abweichender Halter

Bei versehentlich falschen Angaben oder sich im Nachhinein ergebenden Änderungen muss eine neue eVB ausgefertigt werden. Nachträgliche Berichtigungen sind nicht möglich

Gültigkeit einer eVB

Die eVB verliert ihre Gültigkeit, wenn der Kfz-Halter nicht innerhalb einer Frist sein Fahrzeug an- oder ummeldet. Diese Frist ist bei schwarzen Kennzeichen nach sechs Monaten und bei Kurzzeitkennzeichen nach drei Monaten abgelaufen. Nach dieser Frist muss eine neue eVB angefordert werden.

Versicherungsschutz auf dem Weg zur Anmeldebehörde

Wie mit der bisherigen Doppelkarte wird auch mit der eVB die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gewährt.

Örtliche Kfz-Zulassungsstellen

Zulassungsstelle Oldenburg Mitte
KFZ-Zulassungsstelle Pferdemarkt 14 26121 Oldenburg-Mitte
Zulassungsstelle Oldenburg Mitte

Zulassungsstelle Oldenburg Nord
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Stiller Weg 10 26121 Oldenburg-Nord
Zulassungsstelle Oldenburg Nord

Zulassungsstelle Wildeshausen
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Delmenhorster Straße 6 27793 Wildeshausen
Zulassungsstelle Wildeshausen

Zulassungsstelle Ganderkesee
KFZ-Zulassungsstelle Mühlenstraße 2-4 27777 Ganderkesee
Zulassungsstelle Ganderkesee

Zulassungsstelle Großenkneten
KFZ-Zulassungsstelle Markt 3 26197 Großenkneten
Zulassungsstelle Großenkneten

Zulassungsstelle Hude
KFZ-Zulassungsstelle Parkstraße 53 27798 Hude
Zulassungsstelle Hude

Zulassungsstelle Wardenburg
KFZ-Zulassungsstelle Friedrichstraße 16 26203 Wardenburg
Zulassungsstelle Wardenburg