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Online-Zulassung Offenburg (eVB)

Die Online-Zulassung

In einer Testphase werden seit dem 01. März 2008 in einigen Straßenverkehrsämtern, die Daten für das An- oder Ummelden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, den Versicherungsgesellschaften und den örtlichen Zulassungsbehörden gesendet. Möglich ist dies durch eine siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die die bisherige Doppelkarte ablöst.

Was ist die VB-PIN?

Sie erhalten den Versicherungsschutz über ein Versicherungsbüro oder über eins der vielen Online Portale der Versicherungen. Man erhält dort nach Angabe seiner Daten einen Code (VB-PIN), der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (z.B. W76G9O1). Dieser wird dem Straßenverkehrsamt vorgelegt und schon kann die Zulassung Ihres Kraftfahrzeuges beginnen. Die altbekannte Versicherungsdoppelkarte wird somit überflüssig und vereinfacht den Prozess der An- oder Ummeldung erheblich. Der Bearbeitungsprozess am Schalter wird beschleunigt, da die Versicherungsdaten nicht mehr per Hand in das System eingegeben werden müssen. Ihre Daten werden direkt vom Kraftfahrtbundesamt abgerufen.

Für welche Fahrzeuge wird eine eVB–Nummer vergeben?

  • für die Anmeldung eines PKWs (egal, ob Gebraucht- oder Neufahrzeug)
  • für die Anmeldung eines Kraftrades
  • für die Anmeldung eines Wohnmobils
  • für die Anmeldung eines Wohnwagens
  • für die Anmeldung eines LKWs
  • für die Anmeldung eines Anhängers
  • für die Abmeldung eines Gabelstaplers, wenn dieser schneller als 20 km/h fährt
  • wenn bei Wohnungswechsel das KFZ umgemeldet wird
  • wenn das KFZ nach Stilllegung wieder neu zugelassen wird

Welche Angaben müssen für eine eVB gemacht werden?

  • Name und Anschrift
  • Fahrzeugart (z.B. Pkw)
  • Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen)
  • unter Umständen den abweichenden Halter

Nachträgliche Berichtigungen sind nicht möglich. Sollten sich im Nachhinein Änderungen ergeben oder wenn versehentlich falsche Angaben gemacht wurden, so muss eine neue eVB–Nummer ausgegeben werden.

Wie lange ist eine eVB gültig?

Nach der Ausgabe der eVB können Kfz-Halter mit einem schwarzen Kennzeichen ihr Fahrzeug innerhalb von sechs Monaten anmelden. Bei Kurzzeitkennzeichen besteht eine Frist von drei Monaten für die Anmeldung. Danach verliert die eVB automatisch ihre Gültigkeit.

Versicherungsschutz auf dem Weg zur Zulassungsbehörde?

Die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte auch mit der eVB-Pin-Nummer gewährt.

Örtliche Kfz-Zulassungsstellen

Zulassungsstelle Offenburg
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Badstraße 20 77652 Offenburg
Zulassungsstelle Offenburg

Zulassungsstelle Lahr
KFZ-Zulassungsstelle Raiffeisenstraße 9 77933 Lahr
Zulassungsstelle Lahr

Zulassungsstelle Kehl
KFZ-Zulassungsstelle Rathausplatz 4 77694 Kehl
Zulassungsstelle Kehl

Zulassungsstelle Wolfach
KFZ-Zulassungsstelle Hauptstraße 40 77709 Wolfach
Zulassungsstelle Wolfach

Zulassungsstelle Achern
KFZ-Zulassungsstelle Illenauer Allee 57 77855 Achern
Zulassungsstelle Achern