In einer Testphase werden seit dem 01. März 2008 in einigen Straßenverkehrsämtern, die Daten für das An- oder Ummelden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, den Versicherungsgesellschaften und den örtlichen Zulassungsbehörden gesendet. Möglich ist dies durch eine siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die die bisherige Doppelkarte ablöst.
Der VB-PIN (Versicherungsbestätigung) ist ein Code, der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (wie z.B. H2P96K4). Man erhält ihn von seiner Versicherungsagentur und legt ihn bei der An- oder Ummeldung bei seinem Straßenverkehrsamt vor. Somit wird der Bearbeitungsprozess am Schalter beschleunigt. Die Daten, die von der Doppelkarte per Hand in das System eingetragen werden mussten, entfallen.
Nach Ausgabe der eVB-Nummer gilt eine Anmeldefrist für das Fahrzeug. Danach verliert die eVB ihre Gültigkeit und muss erneut beantragt werden.
schwarzes Kennzeichen | sechs Monate |
Kurzzeitkennzeichen | drei Monate |
Wie mit der bisherigen Doppelkarte wird auch mit der eVB die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gewährt.
Zulassungsstelle Neustadt a.d. Aisch
KFZ-Zulassungsstelle
Konrad-Adenauer-Straße 1
91413 Neustadt an der Aisch
Zulassungsstelle Neustadt a.d. Aisch
Zulassungsstelle Uffenheim
Zulassungsstelle Uffenheim
Zulassungsstelle Bad Windsheim
KFZ-Zulassungsstelle
Berliner Str. 16
91438 Bad Windsheim
Zulassungsstelle Bad Windsheim
Zulassungsstelle Scheinfeld
KFZ-Zulassungsstelle
Hauptstraße 3
91443 Scheinfeld
Zulassungsstelle Scheinfeld