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Online-Zulassung Landshut (eVB)

Die Online-Zulassung

Seit dem 01. März 2008 können in verschiedenen Straßenverkehrsämtern bereits testweise Kraftfahrzeuge bequem online an- oder umgemeldet werden. Möglich macht dies die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Die notwendigen Daten für das An- oder Ummelden werden in einem vollständig elektronischen Vorgang zwischen Versicherungsunternehmen, Kraftfahrt-Bundesamt und den örtlichen Zulassungsbehörden ausgetauscht.

Die VB-PIN

Der VB-PIN (Versicherungsbestätigung) ist ein Code, der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (wie z.B. H2P96K4). Man erhält ihn von seiner Versicherungsagentur und legt ihn bei der An- oder Ummeldung bei seinem Straßenverkehrsamt vor. Somit wird der Bearbeitungsprozess am Schalter beschleunigt. Die Daten, die von der Doppelkarte per Hand in das System eingetragen werden mussten, entfallen.

Für welche Fahrzeuge/welche Zwecke wird eine eVB-Nummer vergeben?

  • für die Anmeldung eines PKWs (egal, ob Gebraucht- oder Neufahrzeug)
  • für die Anmeldung eines Kraftrades
  • für die Anmeldung eines Wohnmobils
  • für die Anmeldung eines Wohnwagens
  • für die Anmeldung eines LKWs
  • für die Anmeldung eines Anhängers
  • für die Abmeldung eines Gabelstaplers, wenn dieser schneller als 20 km/h fährt
  • wenn bei Wohnungswechsel das KFZ umgemeldet wird
  • wenn das KFZ nach Stilllegung wieder neu zugelassen wird

Welche Daten werden für eine eVB benötigt?

  • Name und Adresse
  • Fahrzeugart (z.B. Lkw oder Pkw)
  • Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen)
  • gegebenenfalls den abweichenden Halter

Änderungen, die sich nachträglich ergeben sollten oder versehentliche Falschangaben, können nicht berichtigt werden. Es muss in dem Fall eine neue eVB erstellt werden.

Wie lange ist eine eVB gültig?

Die eVB verliert automatisch ihre Gültigkeit, wenn der Kfz-Halter nach der Ausgabe sein Fahrzeug mit schwarzen Kennzeichen nicht innerhalb von sechs Monaten angemeldet hat. Kurzzeitkennzeichen haben eine Frist von drei Monaten nach Erstellung um ihr Fahrzeug anzumelden.

Versicherungsschutz auf dem Weg zur Anmeldebehörde

Wie mit der bisherigen Doppelkarte wird auch mit der eVB die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gewährt.

Örtliche Kfz-Zulassungsstellen

Zulassungsstelle Landshut
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Alte Regensburger Straße 11 84030 Landshut
Zulassungsstelle Landshut

Zulassungsstelle Landshut (Landkreis) Führerscheinstelle

Zulassungsstelle Landshut (Landkreis) Führerscheinstelle

Zulassungsstelle Rottenburg
KFZ-Zulassungsstelle Georg-Pöschl-Straße 25 84056 Rottenburg
Zulassungsstelle Rottenburg

Zulassungsstelle Landshut (Landkreis)

Zulassungsstelle Landshut (Landkreis)

Zulassungsstelle Vilsbiburg
KFZ-Zulassungsstelle Ohmstraße 2b 84137 Vilsbiburg
Zulassungsstelle Vilsbiburg