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Online-Zulassung Hof (eVB)

Die Online-Zulassung

In einer Testphase werden seit dem 01. März 2008 in einigen Straßenverkehrsämtern, die Daten für das An- oder Ummelden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, den Versicherungsgesellschaften und den örtlichen Zulassungsbehörden gesendet. Möglich ist dies durch eine siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die die bisherige Doppelkarte ablöst.

VB-PIN, was ist das?

Der VB-Pin ist eine Kombination aus sieben Zahlen und Buchstaben (in etwa: J84d6r2), hinter der sich alle relevanten Daten für die An- oder Ummeldung verbergen. Der Pin wird wie die Doppelkarte von den Versicherungsagenturen ausgegeben und ermöglicht eine beschleunigte Bearbeitung bei den Straßenverkehrsämtern.

Wann wird eine eVB-Nummer vergeben?

  • für die Anmeldung eines PKWs (egal, ob Gebraucht- oder Neufahrzeug)
  • für die Anmeldung eines Kraftrades
  • für die Anmeldung eines Wohnmobils
  • für die Anmeldung eines Wohnwagens
  • für die Anmeldung eines LKWs
  • für die Anmeldung eines Anhängers
  • für die Abmeldung eines Gabelstaplers, wenn dieser schneller als 20 km/h fährt
  • wenn bei Wohnungswechsel das KFZ umgemeldet wird
  • wenn das KFZ nach Stilllegung wieder neu zugelassen wird

Welche Daten müssen bereit gehalten werden, um eine eVB zu erhalten?

  • Name und Adresse
  • Fahrzeugart (z.B. Lkw oder Pkw)
  • Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen)
  • gegebenenfalls den abweichenden Halter

Änderungen, die sich nachträglich ergeben sollten oder versehentliche Falschangaben, können nicht berichtigt werden. Es muss in dem Fall eine neue eVB erstellt werden.

Gültigkeit einer eVB

Die eVB verliert automatisch ihre Gültigkeit, wenn der Kfz-Halter nach der Ausgabe sein Fahrzeug mit schwarzen Kennzeichen nicht innerhalb von sechs Monaten angemeldet hat. Kurzzeitkennzeichen haben eine Frist von drei Monaten nach Erstellung um ihr Fahrzeug anzumelden.

Versicherungsschutz auf dem Weg zum Anmelden mit einer eVB

Wie mit der bisherigen Doppelkarte wird auch mit der eVB die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gewährt.

Örtliche Kfz-Zulassungsstellen

Zulassungsstelle Hof
KFZ-Zulassungsstelle Erlhofer Straße 75 95032 Hof Führerscheinstelle Karolinenstraße 40 95028 Hof
Zulassungsstelle Hof

Zulassungsstelle Hof

Zulassungsstelle Hof

Zulassungsstelle Hof (Landkreis)
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Schaumbergstraße 14 95032 Hof
Zulassungsstelle Hof (Landkreis)