MPU ist die Kurzform für Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Sie wird seit 1954 in Deutschland durchgeführt und dient den Fahrerlaubnisbehörden (z.B. Straßenverkehrsamt Osnabrück) bei Führerscheinentzug, egal ob Drogen, Alkohol oder zu vielen Punkten, bei der Entscheidung über die Entziehung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Die MPU wird immer nach gesetzlich genau definierten Auffälligkeiten im Verkehr von der Führerscheinbehörde z.B. bei:
Nur, wenn man seine Fahrerlaubnis zurück bekommen möchte! Was ja sicher fast immer der Fall ist. Dazu gibt es das eine und andere zu bedenken. Das wichtigste ist: Sich mit seinem eigenen Fehlverhalten auseinander zu setzen. Es sollte einem Bewusst sein, was man für einen Fehler begannen hat und wie man sein Verhalten in der Zukunft ändern will. Machen Sie sich Gedanken zu Ihren Argumenten für den psychologischen Teil, um Ihre Sichtweise der Dinge klar darzustellen. Ein seriöses Beratungsgespräch führen! Informationen zu seriösen Anbietern bekommen Sie bei Ihrem Straßenverkehrsamt. Bei andauernder „verordneter“ Medikamenten-Einnahme ist es von Vorteil sich durch den behandelnden Arzt ein Attest über die Inhaltsstoffe und die Notwendigkeit bescheinigen zu lassen. Ein Lebertest bzw. ein Alkohol- oder Drogenscreening könnte sonst negativ gewertet werden.
Es ist immer abhängig von der Straftat, wie eine MPU abläuft. Wer wegen wiederholten Alkoholkonsum am Steuer eines Kraftfahrzeugs erwischt wurde, wird nicht die gleichen Fragen gestellt bekommen, wie der Fahranfänger der beim zu schnell fahren und überfahren einer roten Ampel erwischt wurde. Man kann jedoch in jedem Fall von einer Dauer von mehreren Stunden ausgehen.
Medizinischer Teil der MPU
Der medizinische Teil der MPU umfasst verkehrsrelevante Erkrankungen. Es wird auch auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch bzw. -abhängigkeit geprüft. Vorab führt der Arzt ein Gespräch über die medizinische Vorgeschichte, führt eine körperliche Untersuchung, sowie eine Labormedizinische Untersuchung ( z.B. Blutabnahme; Urin-Drogenscreening).
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