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Online-Zulassung Brandenburg an der Havel (eVB)

Die Online-Zulassung

Seit dem 01. März 2008 können in verschiedenen Straßenverkehrsämtern bereits testweise Kraftfahrzeuge bequem online an- oder umgemeldet werden. Möglich macht dies die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Die notwendigen Daten für das An- oder Ummelden werden in einem vollständig elektronischen Vorgang zwischen Versicherungsunternehmen, Kraftfahrt-Bundesamt und den örtlichen Zulassungsbehörden ausgetauscht.

Was ist die VB-PIN?

Der VB-Pin wird wie die alt hergebrachte Versicherungsdoppelkarte von den Versicherungsgesellschaften ausgegeben. Teilweise ist diese auch über die Online-Portale der gewünschten Versicherung möglich. Nach Angabe der persönlichen und kraftfahrzeugspezifischen Daten, wird ein siebenstelliger eVB Code erstellt. Dieser sieht in etwa folgend aus: Q12U5n9. Mit dieser PIN-Nummer gehen Sie zu Ihrem Straßenverkehrsamt und können nun Ihr Kfz an- oder ummelden. Die Daten werden direkt beim Kraftfahrtbundesamt abgerufen.

Für welche Fahrzeuge/welche Zwecke wird eine eVB-Nummer vergeben?

  • PKWs (egal, ob Gebraucht- oder Neufahrzeug)
  • Krafträder
  • Wohnmobile
  • Wohnwagen
  • LKWs
  • Anhänger
  • Gabelstapler die über 20 km/h fahren
  • wenn bei Wohnungswechsel das KFZ umgemeldet wird
  • wenn das KFZ nach Stilllegung wieder neu zugelassen wird

Wichtige Angaben, um eine eVB zu erhalten

  • Name und Anschrift
  • Fahrzeugart (z.B. Pkw)
  • Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen)
  • unter Umständen den abweichenden Halter

Nachträgliche Berichtigungen sind nicht möglich. Sollten sich im Nachhinein Änderungen ergeben oder wenn versehentlich falsche Angaben gemacht wurden, so muss eine neue eVB–Nummer ausgegeben werden.

Gültigkeit einer eVB

Die eVB verliert automatisch ihre Gültigkeit, wenn der Kfz-Halter nach der Ausgabe sein Fahrzeug mit schwarzen Kennzeichen nicht innerhalb von sechs Monaten angemeldet hat. Kurzzeitkennzeichen haben eine Frist von drei Monaten nach Erstellung um ihr Fahrzeug anzumelden.

Versicherungsschutz auf dem Weg zur Anmeldebehörde

Kfz-Halter sind auf dem Weg zur Anmeldebehörde z.B. bei Wiederzulassung mit dem ungestempelten Kennzeichen versichert! Auch mit der eVB wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gewährt.

Örtliche Kfz-Zulassungsstellen

Zulassungsstelle Brandenburg (Stadt)
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Friedrich-Franz-Straße 19 14770 Brandenburg an der Havel
Zulassungsstelle Brandenburg (Stadt)