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Online-Zulassung Anhalt-Zerbst (eVB)

Online-Zulassung

Seit dem 01. März 2008 können in verschiedenen Straßenverkehrsämtern bereits testweise Kraftfahrzeuge bequem online an- oder umgemeldet werden. Möglich macht dies die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Die notwendigen Daten für das An- oder Ummelden werden in einem vollständig elektronischen Vorgang zwischen Versicherungsunternehmen, Kraftfahrt-Bundesamt und den örtlichen Zulassungsbehörden ausgetauscht.

Die VB-PIN

Der VB-Pin ist eine Kombination aus sieben Zahlen und Buchstaben (in etwa: J84d6r2), hinter der sich alle relevanten Daten für die An- oder Ummeldung verbergen. Der Pin wird wie die Doppelkarte von den Versicherungsagenturen ausgegeben und ermöglicht eine beschleunigte Bearbeitung bei den Straßenverkehrsämtern.

Eine eVB–Nummer wird vergeben für:

  • PKWs (egal, ob Gebraucht- oder Neufahrzeug)
  • Krafträder
  • Wohnmobile
  • Wohnwagen
  • LKWs
  • Anhänger
  • Gabelstapler die über 20 km/h fahren
  • wenn bei Wohnungswechsel das KFZ umgemeldet wird
  • wenn das KFZ nach Stilllegung wieder neu zugelassen wird

Welche Angaben müssen für eine eVB gemacht werden?

  • Name und Anschrift
  • Fahrzeugart (z.B. Pkw)
  • Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen)
  • unter Umständen den abweichenden Halter

Nachträgliche Berichtigungen sind nicht möglich. Sollten sich im Nachhinein Änderungen ergeben oder wenn versehentlich falsche Angaben gemacht wurden, so muss eine neue eVB–Nummer ausgegeben werden.

Gültigkeit einer eVB

Die eVB verliert automatisch ihre Gültigkeit, wenn der Kfz-Halter nach der Ausgabe sein Fahrzeug mit schwarzen Kennzeichen nicht innerhalb von sechs Monaten angemeldet hat. Kurzzeitkennzeichen haben eine Frist von drei Monaten nach Erstellung um ihr Fahrzeug anzumelden.

Versicherungsschutz auf dem Weg zur Zulassungsbehörde?

Die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte auch mit der eVB-Pin-Nummer gewährt.

Örtliche Kfz-Zulassungsstellen

Zulassungsstelle

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