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Ist ein Fahrzeug vor mehr als 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen worden und wird dieses Fahrzeug zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt, gilt das Fahrzeug als Oldtimer. Das Oldtimer-Kennzeichen für historische Fahrzeuge (H-Kennzeichen) ist bei allen Zulassungsarten möglich, ausgenommen ist die Kombination mit einem Saisonkennzeichen. Die rechtlichen Voraussetzungen entsprechen den Angaben bei „Zulassung eines Fahrzeugs“ bzw. „Ummeldung eines Fahrzeugs“.
Folgende Dokumente sind erforderlich:
§ 28 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung -StVZO- in Verbindung mit der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO: Rote Kennzeichen können zur wiederkehrenden Verwendung auch an Besitzer von Oldtimer-Fahrzeugen zur Teilnahme an Veranstaltungen ausgegeben werden, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Rote Kennzeichen berechtigen nicht nur zur Teilnahme an Veranstaltungen zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes, sondern auch zur entsprechenden An- und Abreise sowie zu Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten. Auch Fahrten zur Reparatur oder Wartung sind erlaubt.
Voraussetzungen für die Ausgabe des Roten Kennzeichens ist die Zuverlässigkeit des Halters sowie Alter und Zustand des Oldtimers bzw. des Fahrzeugs, das der Pflege und Darstellung kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient. Dabei sollte das Alter des Fahrzeugs mindestens 20 Jahre betragen. Diese Voraussetzungen werden geprüft und sind entsprechend nachzuweisen (siehe weiter unten).
Folgende Dokumente sind erforderlich:
Rotes Wechselkennzeichen für Oldtimer
Das Rote Wechselkennzeichen (für mehrspurige Kfz und/oder Krafträder) kann für mehrere Fahrzeuge verwendet werden; am Verkehr darf allerdings immer nur ein Fahrzeug teilnehmen. Bis zu vier Schilder in verschiedenen Größen können für mehrere Fahrzeuge ausgestellt werden. Jedes Fahrzeug bekommt von der Zulassungsstelle einen Fahrzeugschein.
Der Fahrzeugschein wird bei Änderungen neu ausgestellt bzw. eingezogen, ansonsten gilt er unbefristet.
Bisher erteilte Fahrzeugscheinhefte behalten ihre Gültigkeit!
Bei Vertretung des Berechtigten ist eine Vollmacht und der Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten notwendig.
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Hier geht es um GELD also staatliche Abzocke. DerPseudomarkt AUTO ist eine geniale Einkaufsquelle der öffentlichen Hand um Gelder in die maroden Staatskassen fließen zu lassen. Raubritter haben das früher auch erfolgreich praktiziert. Außerdem sind wir in Deutschland und da ist nun mal ALLES geregelt. Womit sollte man denn sonst die vielen Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes beschäftigen geschweige denn bezahlen? Kleines Rechenbeispiel: 2 Millionen Autos mal 5 Euro für die Umweltplaketten macht auf einen Schlag 10 Millionen Euro!!! EINFACH GENIAL denn damit hat man nur dem Geldbeutel gedient und nicht der UMWELT. Tja so geht das hier in unserem teueren Beamtenstaat.........
Leider immer noch nicht Keine Verlängerung möglich für ein kurzzeitkennzeichen. Alle die TÜV machen möchte kennen diese Problem. Nach 5 Tage ist das Kennzeichen schon abgelaufen. Dann kommt der ganze Theater und ärger. Polizei, Ordnungsamt. Zettel am Scheibe. Lauferei zum Strasenvarkehrsamt. Geldbörse leer machen. USW. Muss das wirklich sein? Warum können man nicht noch 5 Tage mit Hilfe ein zusätzlichen Versicherung telefonisch verlängern?? Warum muss alles so komlizioert wie möglich gemacht werden??? Habe Nase voll.
Ja so sehe ich dass auch den wer sein wagen zum TÜV fährt und der sagt du musst das und dass noch machen hast du genau genommen nur knapp 4 tage zeit dafür!