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Durch die EU-Richtlinie vom 01.10.2005 für die Kfz-Zulassung wurden vereinheitlichte, fälschungssichere Zulassungsdokumente und die Vergabe von Registriernummern festgelegt, die eine bessere Nachverfolgbarkeit gewährleisten.
Die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II ersetzen den bisherigen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Diese werden auch bei anfallenden Änderungen wie Ummeldung, Halterwechsel oder Eintragung von technischen Änderungen am Fahrzeug durch die neuen Zulassungsbescheinigungen ersetzt. Generell sind aber die bereits ausgestellten Fahrzeugscheine und -briefe weiterhin gültig, es besteht keine Umtauschpflicht.
Einige Zulassungsstellen bestehen auf die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz-Steuer. Kfz-Steuerschulden dürfen nicht bestehen.
Um ein neues Fahrzeug für den Verkehr zuzulassen, müssen folgende Dokumente vorliegen:
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sehr geehrte damen und herren, sorry dass ich aus der slowakei sie anschreibe.., aber ich bin rattloss und sie koennen mir vieleicht rat geben... ich habe mir ein auto in usa gekauft.., und in der slowakei muessen sie auch als private person feur eingefuehrte autos staatliche pruefungen fuer bremsen, abgase, entstoerung, und geräusch machen.., also wir haben keine moeglichkeit wie in der BRD, dass sie vollabnahme nach 21paragraf StVZO duch den TUV machen koennen.wir muessen zu staatliche pruefamt,und der gefindet sich nur im ausland und das ganze kostet uns bei jedem fahrzeuf ca.3oooeur... ich moechte sie fragen, ob die EU mittgliedstaaten nicht eine einheitliche regelung gemacht haben.wenn es so ist,dann sollte sich die slowakei auch daran halten.. und wenn es so ist, geben sie mir bitte mit, wo ich von der EU regelung nachlessen kann. mit freundlichen gruess silardy
ich kann es nicht glauben, da muss ich mein Ausweis abgeben, damit mein KFZ-Händler meinen Wagen zulassen kann. Das kann es doch nciht sein, dass keine Kopie akzeptiert wird.