Zulassung eines Neuwagens

­­­­­­­Artikel ­a­ls P­­DF-­Checkliste zum Ausdrucken:

Durch die EU-Richtlinie vom 01.10.2005 für die Kfz-Zula­ssung wurden vereinheitlichte, fälschungssichere Zulassungsdokumente und die Vergabe von Registriernummern fest­gelegt, die eine bessere Nachverfolgbarkeit gewährleisten.

Die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II ersetzen den bisherigen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Diese werden auch bei anfallenden Änderungen wie Ummeldung, Halter­wechsel oder Eintragung von technischen Änderungen am Fahrzeug durch die neuen Zulassungsbescheinigungen ersetzt. Generell sind aber die bereits ausgestellten Fahr­zeugscheine und -briefe weiterhin gültig, es besteht keine Umtauschpflicht.

Einige Zulassungsstellen bestehen auf die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren für die­ Kfz-Steuer. Kfz-Steuerschulden dürfen nicht bestehen.


Um ein neues Fahrzeug für den Verkehr zuzulassen, müssen folgende Dokumente vorliegen:

  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Ggf. EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
  • Versicherungsbestätigung (Doppelkarte/eVB)
    Bei Saisonzulassung Versicherungs-Doppelkarte für Saisonkennzeichen
  • Gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes)
  • Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
  • Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormun­des, Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern bzw. des Vormundes
  • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug

Reservieren und bestellen Sie jetzt Ihr Wunschkennzeichen:
    ­
Schlagwörter: zulassung

Ähnliche Artikel

Fragen / Kommentare / Meinungen

Teilen Sie Ihre Fragen, Kommentare oder Meinungen der Community mit und beteiligen Sie sich an der Diskussion.

Ihr Name (oder Pseudonym)
Tanja Wise
Ausweis

ich kann es nicht glauben, da muss ich mein Ausweis abgeben, damit mein KFZ-Händler meinen Wagen zulassen kann. Das kann es doch nciht sein, dass keine Kopie akzeptiert wird.

silardy
anfrage

sehr geehrte damen und herren, sorry dass ich aus der slowakei sie anschreibe.., aber ich bin rattloss und sie koennen mir vieleicht rat geben... ich habe mir ein auto in usa gekauft.., und in der slowakei muessen sie auch als private person feur eingefuehrte autos staatliche pruefungen fuer bremsen, abgase, entstoerung, und geräusch machen.., also wir haben keine moeglichkeit wie in der BRD, dass sie vollabnahme nach 21paragraf StVZO duch den TUV machen koennen.wir muessen zu staatliche pruefamt,und der gefindet sich nur im ausland und das ganze kostet uns bei jedem fahrzeuf ca.3oooeur... ich moechte sie fragen, ob die EU mittgliedstaaten nicht eine einheitliche regelung gemacht haben.wenn es so ist,dann sollte sich die slowakei auch daran halten.. und wenn es so ist, geben sie mir bitte mit, wo ich von der EU regelung nachlessen kann. mit freundlichen gruess silardy