Wunschkennzeichen in Öhringen reservieren
Bitte beachten Sie die folgenden Punkte, bevor Sie Ihr Autokennzeichen / Motorradkennzeichen reservieren:
Wunschkennzeichen eingeben
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Ihr Straßenverkehrsamt in Hohenlohekreis
Wer hat sie noch nicht gesehen? Autokennzeichen mit lustigen Nachrichten oder Bedeutungen. Diese sogenannten Wunschkennzeichen sind momentan sehr beliebt, da man je nach Kennzeichenbezirk entweder witzige Botschaften oder auch seine Initialen und sein Geburtsdatum in sie einbauen kann. Doch wie bekommt man eigentlich sein Wunschnummernschild? Bei Ihrer KFZ-Zulassungsstelle müssen Sie hoffen, dass Sie ein passendes Kennzeichen zugewiesen bekommen. Außerdem ist es häufig schwierig an nützliche Informationen zum Thema Wunschkennzeichen heranzukommen. Einfach geht es mit dem STVA.de Online-Service für Kennzeichenreservierungen in Hohenlohekreis. Hier haben Sie die Möglichkeit Ihr persönliches Wunschkennzeichen zu konfigurieren. Dazu können Sie einige verschiedene Lieblingskombinationen angeben. Wir bearbeiten Ihre Anfrage noch am selben Tag und Ihr freies gewähltes Kennzeichen wird direkt in der Datenbank der KFZ-Zulassungsstelle z.B. Straßenverkehrsamt Hohenlohekreis für Sie reserviert. Beachten Sie jedoch, dass jede Zulassungsstelle eine andere Reservierungsdauer hat.
- Personalausweis oder Reisepass
- Die Versicherungsbestätigung Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung bzw. Ihre eVB-Nummer. Falls Sie noch keine KFZ-Versicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben können Sie sich hier informieren
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Nachweis der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- Schriftliche Vollmacht, wenn der Fahrzeughalter die Anmeldung durch einen Dritten vornehmen möchte
- Einwilligungserklärung bei Zulassung auf eine noch minderjährige Person als Fahrzeughalter
- Bei neuem Autokennzeichen: Reservierungsbestätigung des Wunschkennzeichens
Bitte beachten Sie
- Eine Kennzeichenreservierung ist nicht unendlich gültig
- Die Dauer der Kennzeichen-Reservierung kann je nach Zulassungsstelle variieren
- Sie können Ihre Willenserklärung bei Wunschkennzeichen nicht widerrufen