MPU ist die Kurzform für Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Sie wird seit 1954 in Deutschland durchgeführt und dient den Fahrerlaubnisbehörden (z.B. Straßenverkehrsamt Schongau) bei Führerscheinentzug, egal ob Drogen, Alkohol oder zu vielen Punkten, bei der Entscheidung über die Entziehung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Die MPU wird immer nach gesetzlich genau definierten Auffälligkeiten im Verkehr von der Führerscheinbehörde z.B. bei:
Wichtig ist die Ehrlichkeit! Zu sich selber und zu dem Verkehrspsychologen. Er wird ganz schnell heraus bekommen, wenn ihm Unwahrheiten untergejubelt werden. Von Vorteil ist es sich bei ständiger Medikation ein Attest über die Notwendigkeit geben zu lassen, damit es im Falle eines Lebertestes, oder sonstiger Laboruntersuchungen nicht zu einem Mißverständnis kommt. Auch der Besuch bei seriösen Beratungsgesprächen ist nicht unwichtig. Sich mit seinem eigenem Fehlverhalten auseinander zu setzen um überzeugend erklären zu können, warum Sie in Zukunft Ihr Verhalten ändern wollen, oder schon geändert haben ist sehr wichtig.
… kann sehr unterschiedlich sein. Es kommt immer darauf an, für welchen Delikt man an einer MPU teilnehmen soll. 18 Punkte in der Flensburger-Kartei werden einen anderen Ablauf bei der MPU haben, als die Tatsache mit Drogen und/ oder Alkohol im Blut seinen Führerschein abgegeben zu haben. Jedoch steht fest, dass man sich viel Zeit nehmen sollte. Die körperliche (medizinische) Untersuchung wird über mehrere Stunden andauern, wobei die geistige (psychologische) Untersuchung nur etwa einen Zeitaufwand von einer Stunde in Anspruch nimmt.
Medizinischer Teil der MPU
Der medizinische Teil der MPU umfasst verkehrsrelevante Erkrankungen. Es wird auch auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch bzw. -abhängigkeit geprüft. Vorab führt der Arzt ein Gespräch über die medizinische Vorgeschichte, führt eine körperliche Untersuchung, sowie eine Labormedizinische Untersuchung ( z.B. Blutabnahme; Urin-Drogenscreening).
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