In einer Testphase werden seit dem 01. März 2008 in einigen Straßenverkehrsämtern, die Daten für das An- oder Ummelden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, den Versicherungsgesellschaften und den örtlichen Zulassungsbehörden gesendet. Möglich ist dies durch eine siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die die bisherige Doppelkarte ablöst.
Der VB-Pin wird wie die alt hergebrachte Versicherungsdoppelkarte von den Versicherungsgesellschaften ausgegeben. Teilweise ist diese auch über die Online-Portale der gewünschten Versicherung möglich. Nach Angabe der persönlichen und kraftfahrzeugspezifischen Daten, wird ein siebenstelliger eVB Code erstellt. Dieser sieht in etwa folgend aus: Q12U5n9. Mit dieser PIN-Nummer gehen Sie zu Ihrem Straßenverkehrsamt und können nun Ihr Kfz an- oder ummelden. Die Daten werden direkt beim Kraftfahrtbundesamt abgerufen.
Die eVB verliert automatisch ihre Gültigkeit, wenn der Kfz-Halter nach der Ausgabe sein Fahrzeug mit schwarzen Kennzeichen nicht innerhalb von sechs Monaten angemeldet hat. Kurzzeitkennzeichen haben eine Frist von drei Monaten nach Erstellung um ihr Fahrzeug anzumelden.
Die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte auch mit der eVB-Pin-Nummer gewährt.
Zulassungsstelle Neuwied
KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied
Zulassungsstelle Neuwied
Zulassungsstelle Neuwied (Landkreis)
KFZ-Zulassungsstelle
Wilhelm-Leuschner-Straße 9
56564 Neuwied
Zulassungsstelle Neuwied (Landkreis)
Zulassungsstelle Asbach
KFZ-Zulassungsstelle
Flammersfelder Straße 1
53567 Asbach
Zulassungsstelle Asbach
Zulassungsstelle Dierdorf
KFZ-Zulassungsstelle
Poststraße 5
56269 Dierdorf
Zulassungsstelle Dierdorf
Zulassungsstelle Linz
KFZ-Zulassungsstelle
Am Schoppbüchel 5
53545 Linz/Rhein
Zulassungsstelle Linz